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DG
Kann es sein, dass der Straßenabschnitt zwar in privater Hand, aber öffentlich gewidmet ist? Wenn ja, müsste es dazu einen Eintrag im entsprechenden Register der Stadt/Gemeinde geben.Die Stadt hat eine Grunddienstbarkeit zu diesem Besagten Grundstück (15000€) eingetragen die sie der Öffentlichkeit zu Verfügung gestellt hat. Das reicht dem Bauamt nicht aus da ich dann nicht mehr zu der Öffentlichen Sorte gehöre sonder Privat.
Wobei ich vermute, dass Du ohne Rechtsbeistand nicht viel weiterkommen wirst. Entweder musst Du Rückabwicklung durchsetzen und dann Deine entstandenen Kosten geltend machen - oder aber Du musst Baulasten zwangsweise eintragen lassen. Das mögen die Bauämter gar nicht bzw. machen die erst dann, wenn ein Richter dazu "Ja und Amen" gesagt hat.
Theoretisch ja, praktisch eher nein.Was denkt ihr kann ich den Verkäufer verklagen wegen Täuschung und Schadenersatz? Vor allem da er Architekt ist und er hätte es wissen müssen das hier Baulasten benötigen werden.
Eine Katasterkarte incl. allen (!) umliegenden Grundstücken (ohne konkrete Ortsangabe) mit den Hinweisen "Straße", "Privateigentum", "Gemeindeeigentum" wäre hilfreich. Da müsste also klar draus hervorgehen, wie die Eigentumsverhältnisse sich darstellen (ohne konkrete Namen, die sind verzichtbar).
MfG
Dirk Grafe