dennisharald schrieb:
Also wenn das ein Architekt(Verkäufer) und ein Notar nicht wissen wer dann?
Ein Vermesser mit öffentlich-rechtlicher Zulassung (öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) und/oder eine öffentliche Vermessungsstelle. ;)
Aber es ist normal, dass wir als Vermesser von solchen Dingen erst erfahren, wenn das Kind im Brunnen liegt. Ich habe es in 8 Jahren bisher noch nie erlebt, dass ein Notar uns angerufen hat und sich nach der Sinnhaftigkeit eines Kaufvertrags hinsichtlich Teilung/Bebaubarkeit erkundigt hat - aber ich habe schon mehrfach Kunden mit notariellen Kaufverträgen bei mir im Büro gehabt, deren Vorhaben ich nach 1 Minute Betrachtung mit einem klaren "Nein" oder aber auf Grund von erheblichen (von den Kunden unerwarteten) Nachforderungen/Mehrkosten/Mehraufwändungen ad acta legen musste.
Die beiden können - im günstigsten Fall - auch nicht über Wasser laufen.
Die beiden sollten es immer wissen, vor allem im Verbund oder zumindest auf die etwaigen Probleme bei der Bebauung hinweisen.
Wie
@Otus11 vor einiger Zeit im Forum erklärt hat, sind private Grunddienstbarkeiten und öff.-rechtliche Baulasten so zu betrachten, dass sie nur in Gemeinsamkeit eine vollständige Rechtsbasis bilden - und das muss ein Notar wissen, zumindest darauf hinweisen. Auch ungefragt.
Notare und wir Vermesser als "öffentlich Bestellte" haben an der Stelle eine Aufklärungs
pflicht, d.h., es ist grundsätzlich egal, ob der Kunde fragt oder nicht - ich muss ihn auf die etwaigen Nachteile hinweisen. Oder aber mir schriftlich bestätigen lassen (zB per Klausel im Vertrag), dass bestimmte Gefahren auf den Käufer übergehen (zB Verzicht auf Baulastenauszug im Kaufvertrag, das wird oft gemacht). Dann aber auch eindeutig abfragen, dass die entsprechende Klausel und deren Rechtskonsequenz verstanden wurde.
Was natürlich nicht bedeutet, dass man als Laie nicht nachfragen sollte, wenn man etwas nicht verstanden hat - aber wir als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur und Notare fertigen täglich Urkunden, in denen Dinge stehen, mit denen die meisten Menschen nur einmal oder wenige Male im Leben in Berührung kommen und die auch für Laien teilweise völlig unverständlich sind, wenn man das nicht mehrfach erläutert.
Klar, manchmal kommt man sich vor wie 'ne Schallplatte, weil man das täglich runterbetet, aber das entbindet am Ende nicht von der Aufklärungspflicht. Ich habe es bisher ca. 3-4 mal erlebt, dass ich eine Unterschrift nicht entgegengenommen habe, weil ich gemerkt habe, dass derjenige nicht verstanden hat, worum es geht bzw. was er da beurkundet. In solchen Fällen - zB bei sehr alten Leuten oder Menschen, die einen Betreuer/Vormund bräuchten, aber keinen haben/wollen - macht man sich ggflls. strafbar, wenn man deren Unterschrift einholt, obwohl man als Verhandlungsleiter merkt, dass die die Konsequenzen ihres Handelns gar nicht überblicken.
Ok, das ist jetzt weit ausgeholt und ich gehe auch nicht davon aus, dass der TE in diesem Fall in die Kategorie der völlig Ahnungslosen fällt - aber die Aufklärungspflicht der Notare/öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist rechtlich verankert und (meiner bescheidenen Meinung nach) ein hohes Gut, das man nicht allzu leichtfertig auf's Spiel setzten sollte.
MfG
Dirk Grafe