Überschreitung der Bauzeit Vertragsstrafe

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Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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Y

ypg

Nein. Der Termin wurde uns trotz Bitte nicht genannt. Der fand nur mit dem von uns beauftragten Ingenieur ind den Firmen statt.
Ihr habt also alles abgegeben, ich verstehe.
Dann müsste man mal die Verträge überprüfen. Es ist immer blöd, mit Zwischenhändlern oder -Beauftragten zu tun zu haben. Vor allen bei Haftung etc. ist das dann meist schwammig, wer dann in Regress zu nehmen ist.

und sorry, es las sich so, als wenn ihr schon 2 Jahre drin wohnt und Euch jetzt mal etwas Geld aneignen wollt.
 
H

Hexe3000

Um Gottes Willen. Wenn eine Leistung erbracht wurde, wird sie ohne wenn und aber bezahlt. Wir werden weder die Handwerker noch unsere Beauftragten schädigen. Aber ein wenig hinschauen darf erlaubt sein.
Vielen Dank noch mal für die Hilfestellung.
 
Dr Hix

Dr Hix

Lt. Ingenieur kam es hauptsächlich zu der Bauverzögerung, weil das Gerüst noch einmal geändert wurde. Es war nicht mehr genug Platz für die Wärmedämmung.
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Da schreibt ein Ingenieurbüro ein Gerüst für die Montage eines WDVS aus und dann wird das nicht mit dem nötigen Abstand gestellt?! Der richtige Abstand ist doch quasi die einzige Anforderung dieses Falls.

Wie soll denn diese enorme Verzögerung zustande gekommen sein? Wurde das erst durch den Fassadenbauer festgestellt und der Gerüstbauer hat sich 4 Wochen Zeit gelassen?
 
H

hampshire

Von hier aus die Pönalenregelung zu beurteilen ohne den Vertrag zu sehen ist nicht möglich. Beispielsweise ist es völlig unklar, ob eine Ursächlichkeit für die Verzögerung überhaupt wichtig für eine Anspruchsregelung wichtig ist - solange es sich nicht um höhere Gewalt handelt. Ferner ist es vermutlich unerheblich, ob ein vom Vertragspartner beauftragtes Unternehmen einen Fehler gemacht hat oder nicht. Der Vertragspartner kann das im Innenverhältnis lösen, muss aber eben zum Vertrag stehen. Sicher kann man das natürlich ohne den Vertragstext nicht beurteilen.
Ich habe den Eindruck, dass Du das aufrecht und ohne Winkelzüge klären möchtest. Das finde ich gut. Immerhin hast Du ein Mandat einer Gemeinschaft dafür bekommen als Rechnungsprüfer auf das gemeinsame Geld zu achten. Die Verzögerungsregel zu untersuchen gehört da natürlich zu Deinen Aufgaben in der Vertretung der Gemeinschaft.
Ich würde einmal einen unabhängigen Fachmann fragen.
 
H

Hexe3000

Vielen Dank. Ihr habt mir schon geholfen. Mein Fazit: Ich werde die Hausverwaltung meinen Standpunkt mitteilen und bitten, die Schlussrechnungen genau zu prüfen. In der nächsten Eigentümerversammlung trage ich den Fall vor. Vielleicht weiß einer da mehr als eben ich.
Aber eine Frage von mir ist etwas untergegangen. Die würde ich aber in einem eigenen Thema stellen und mich über Ihre Kommentare freuen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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