C
Chloe83
Genau. Und das ist meistens das Problem. Die fehlende Einsicht des Schadenverursachers.Ja wobei es sich ja hierbei nicht um mein Verschulden handelt. Der Versicherer des Handwerkers haftet letztlich für den Schaden.
Ich drücke Dir die Daumen, dass Du die Probleme und Deine Forderungen in einem Gespräch mit Deinem GU lösen kannst. Immer die beste Variante.