Zuletzt aktualisiert 17.11.2024 Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Übertrag 50% Anteil v. Haus an Freundin >> Zum 1. Beitrag <<
grunderwerbsteuer richtet sich nach den Werten, die übertragen werden, ergo fällt auch bei einer Schenkung grunderwerbsteuer an - ansonsten gäbe es in D nämlich keine Käufe, sondern nur Schenkungen. ;)
wie wird denn die grunderwerbsteuer berechnet? normalerweise nach dem Kaufpreis. Könnte ich jetzt einfach einen Kaufpreis in Höhe des Freibetrages ansetzen? Dann zahlt meine Freundin nur 20000. Ich gebe damit meinen Anteil natürlich zu günstig her. Es könnte aber dann ja sein, dass Sie einen höheren Anteil an der Renovierung trägt ohne dass dies im Kaufvertrag einfließt