B
Bieber0815
Der Übertrag des Grundstücks kommt einem vorzeitigen Erbe gleich. Das Geld, dass das zweite Kind erhalten soll, dient der Kompensation seiner Ansprüche (Stichwort Pflichtteilsverzicht). Sowohl die Grundstücksübertragung als auch der Pflichtteilsverzicht müssen notariell beglaubigt werden. In diesem Sinne solltet ihr euch vom Notar eures geringsten Misstrauens beraten lassen.
Ich persönlich würden es ganz sauber und formal Abwickeln; das beugt späterem familiären Ärger vor.
Ich persönlich würden es ganz sauber und formal Abwickeln; das beugt späterem familiären Ärger vor.