Es gibt eine WU-Richtlinie und darin Parameter für die Definition einer weißen Wanne. Das hier beschriebene hat damit nichts zu tun
Seit November 2003 sind in Deutschland die Anforderungen an Weiße Wannen durch die Richtlinie
Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton des deutschen Ausschusses für Stahlbeton geregelt.
Ok, da hast du recht. Das ist hier nicht beschrieben.
Manchmal wird der Begriff WW auch nur verwendet, um Abdichtung gegen drückendes Wasser darzustellen. Dies ist offensichtlich nicht korrekt und wohl genauso wenig aus den Köpfen zu bekommen der Begriff EC-Karte. Aber unter 2. ist noch so ein
(Mehraufwand für Abdichtung nach DIN 18533 Klasse W2 oder wu-Richtlinie kann aufgrund Vorgabe Bodengutachten erforderlich werden).
@zaubermaus84
Das sind Textbausteine, so nach dem Motto
Punkt 2. Schutz gegen Bodenfeuchte
Punkt 3: Herstellen des Kellers mit einer
Abdichtung gegen drückendes Wasser (Lastfall W2.1-E), plus Pkt 1. auf 10cm (WLG 040), dafür Entfall Abdichtung gegen Bodenfeuchte (gem. Pkt. 2.), sonst wäre ja 2 mal Abdichtung drin.
Insgesamt ist dies schlecht geschrieben... da kann man rauslesen, was man will.
Sieht so aus als möchte sich der BT freihalten, wie er die Abdichtung letztendlich macht. Ob nach:
- Abdichtung nach DIN 18533 Klasse W2 oder
- WU-Richtlinie
Eine WW nach WU Richtlinie ist ja nur ein Spezialfall wie man die Anforderungen (der DIN 18533) erfüllen kann, wofür die DIN nicht gilt, sondern die WU-Richtlinie. ;-)
Am Ende kommt aber eine Abdichtung gegen drückendes Grundwasser heraus. sh.
@Mottenhausen dicht ist dicht.