M
Masibaut
Verkäufer hat es selbst geerbt, weiß es entweder selbst nicht genau oder tut zumindest so.
Aufgefallen ist (uns) die Benennung im Grundbuch erst beim Notartermin, woraufhin wir in den Vertrag mitaufgenommen haben, dass der Vertrag nur gültig ist, wenn es bebaubar ist.
Wir kaufen es zum Baugrundpreis.
Aufgefallen ist (uns) die Benennung im Grundbuch erst beim Notartermin, woraufhin wir in den Vertrag mitaufgenommen haben, dass der Vertrag nur gültig ist, wenn es bebaubar ist.
Wir kaufen es zum Baugrundpreis.