Ganz einfach: kaum einer der Arbeiter und Fachleute, mit denen Du gesprochen hast, ist technisch in der Lage, einen örtlich vorgefundenen Grenzstein zu kontrollieren, wenn er nicht öffentlich bestellter Vermessungsingenieur o.ä. ist. Wenn Grenzsteine fehlen (teilweise gewollt, durch zurückgestellte Abmarkung, damit die Steine in der Bauphase nicht zerstört werden), erst recht nicht. Es passieren auch schlicht Fehler durch falsche Vermaßungen und Planungen. Dazu kommen für Laien wie auch Architekten/Planer kaum zu durchdringende Unterschiede zwischen örtlicher Abmarkung und Katasterkoordinate. Das führt teilweise auch zu nachgeordneter Rechtsprechungen, die für Laien völlig unverständlich sind.
Oder man spart sich aus Kostengründen den Vermesser für die Absteckung, weil Vermesser ja eh zu teuer und überflüssig sind. Das "Aufräumen" kostet dann das 5- bis 10-fache, vor Gericht auch gerne Faktor 100.
Die 8cm sind zB eine typische Abweichung von Rohbau/Außenwand. Gut möglich, dass hier die Außenwand abgesteckt wurde, aber der Rohbau an dieser Achse errichtet wurde. Beliebt ist auch, sich an der Garage vom Nachbarn zu orientieren, wenn die Grenzsteine fehlen. Dann unterstellt man, dass die Garage vom Nachbarn korrekt steht - ist das nicht der Fall, setzt sich der Fehler fort ...
Man muss der Fairness halber aber sagen, dass es heute tatsächlich einen höheren Standard in Neubaugebieten gibt, als noch vor 20 oder 30 Jahren. Trotzdem passieren aus unterschiedlichsten Gründen solche Überbauten, gerade im Bereich der Garagen. Dramatisch ist das aber nicht, wird im Kataster wie gesagt nur nachrichtlich geführt. Entscheidend ist letztlich nur, ob der betroffene Nachbar tatsächlich eingeschränkt wird/ist und wie stark die Einschränkung ist bzw. wie man sie beheben kann.
Wenn - wie hier - die Fläche des Überbaus unter 1m² beträgt, muss man sich ja schon fragen, wo da die Beeinträchtigung liegen soll, die einen Rückbau o.ä. rechtfertigt.
MfG
Dirk Grafe