J
JayneCobb
Hallo zusammen,
mein "Hauptthread" ist dieser hier:
mit unserem geplanten Haus, für das wir vor kurzem eine Vorab-Anfrage beim Bauamt gestellt haben.
Dummerweise ragt das Haus um einiges aus dem Baufenster raus (s. Screenshot), allerdings in den Süden, dem sich ein Grünstreifen anschließt, der nicht bebaut werden darf.
Deshalb dachten wir, dass es vielleicht genehmigt wird.
Dies hat uns der Mitarbeiter nun verneint; eine geringe Überschreitung wäre evtl. okay, aber diese hier sei zu massiv.
Also müssen wir wohl oder übel die Garage samt Haus 2,5 m in den Norden an die Grenze zum Nachbarn schieben.
Davon abgesehen, dass als Grenz-Garage nun die max. Seitenansichtsfläche von 25 qm gilt, meinte der Mitarbeiter, dass nun der Keller unter der Garage ja nur maximal 1 m aus der Erde rausgucken dürfte, da der Keller ja mit einer Tür an das Haus angeschlossen ist und daher als Nebengebäude gilt.
Wäre keine Verbindung vorhanden, würde diese Vorgabe nicht gelten.
(Angeblich zum Schutz des Nachbarn, aber dem kann der Tür-Status unseres Kellers doch egal sein?!)
Kennt jemand diese Vorgabe, also insbesondere das mit dem 1 m?!
Unser Architekt (selber Landkreis wie der Bauplatz; hat sogar schon einige Häuser dort in dem Neubaugebiet geplant) meinte, er sei seit 29 Jahren tätig und hätte noch nie davon gehört.
Wir bauen in Baden-Württemberg.
Noch zur Ergänzung:
Der hellgrüne Streifen gehört noch zu unserem Grundstück als sog. private Grünfläche, die nicht überbaut werden darf.
Erst das Dunkelgrüne ist die angrenzende allgemeine Biotopfläche.
Danke schon mal!
mein "Hauptthread" ist dieser hier:
Grundrissentwurf Einfamilienhaus Hanglage
Oder meinst Du damit eine Verdunkelung durch den Balkon oben? Der Ursprungskommentar kam zwar nicht von mir, aber bin mir sicher, dass genau dies gemeint wurde. Die Bedenken teile ich aber nicht. Über dem Hauptfenster planoben ist der Überstand durch den Balkon ja nur ca. 1m. Das sollte bei der...
www.hausbau-forum.de
mit unserem geplanten Haus, für das wir vor kurzem eine Vorab-Anfrage beim Bauamt gestellt haben.
Dummerweise ragt das Haus um einiges aus dem Baufenster raus (s. Screenshot), allerdings in den Süden, dem sich ein Grünstreifen anschließt, der nicht bebaut werden darf.
Deshalb dachten wir, dass es vielleicht genehmigt wird.
Dies hat uns der Mitarbeiter nun verneint; eine geringe Überschreitung wäre evtl. okay, aber diese hier sei zu massiv.
Also müssen wir wohl oder übel die Garage samt Haus 2,5 m in den Norden an die Grenze zum Nachbarn schieben.
Davon abgesehen, dass als Grenz-Garage nun die max. Seitenansichtsfläche von 25 qm gilt, meinte der Mitarbeiter, dass nun der Keller unter der Garage ja nur maximal 1 m aus der Erde rausgucken dürfte, da der Keller ja mit einer Tür an das Haus angeschlossen ist und daher als Nebengebäude gilt.
Wäre keine Verbindung vorhanden, würde diese Vorgabe nicht gelten.
(Angeblich zum Schutz des Nachbarn, aber dem kann der Tür-Status unseres Kellers doch egal sein?!)
Kennt jemand diese Vorgabe, also insbesondere das mit dem 1 m?!
Unser Architekt (selber Landkreis wie der Bauplatz; hat sogar schon einige Häuser dort in dem Neubaugebiet geplant) meinte, er sei seit 29 Jahren tätig und hätte noch nie davon gehört.
Wir bauen in Baden-Württemberg.
Noch zur Ergänzung:
Der hellgrüne Streifen gehört noch zu unserem Grundstück als sog. private Grünfläche, die nicht überbaut werden darf.
Erst das Dunkelgrüne ist die angrenzende allgemeine Biotopfläche.
Danke schon mal!
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