Unbeplannter Innenbereich - greift §34 Baugesetzbuch? Erfahrungen?

4,40 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 15.01.2025
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Unbeplannter Innenbereich - greift §34 Baugesetzbuch? Erfahrungen?
>> Zum 1. Beitrag <<

South

South

Dann werden wir wohl mal einen Termin ausmachen. Da ich bezgl. der Abbildung des Grundstückes ein eher schlechtes Gefühl habe, nehme ich die Bilder nach den Hinweisen wieder raus. Tut mir Leid für ggf. andere Leser.

Lieben Dank fürs Feedback. Und auch an Katja, dass wir Lösungsvorschlägen für die Erschließung anbieten sollten. Neuigkeiten werde ich anschließend hier posten.
 
South

South

Kurze Rückmeldung: Die erste Rücksprache mit dem Amt lief leider nicht gut. Es wird als Splittersiedlung angesehen und entsprechend handelt es sich um keine Baulücke nach §34 Baugesetzbuch. Der Falle wäre wohl anders, wenn das Bauernhaus besitzende Ehepaar Ihren Altenteiler neben den Hof bauen würden. Da sich diese aber sehr wohl fühlen auf Ihrem Hof und dort alt werden möchten, ist damit nicht zu rechnen. Der Fall kommt leider zu den Akten.
 
Zuletzt aktualisiert 15.01.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3128 Themen mit insgesamt 42335 Beiträgen
Oben