Ich habe einfach beim Bauamt angerufen und die Situation geschildert. Ich habe betont, dass es mir eben nicht darum geht, schon vor Ende der Erschließungsarbeiten irgendwas am Grundstück zu machen, sondern dass ich nur die Pappe in der Hand haben will, für das Baukindergeld. Den Faden dazu findest du -->
hier.
Jedes Bundesland hat seine eigene Bauordnung, aber ich glaube in den meisten Bauordnung steht, dass die Voraussetzung, dass eine BG erteilt werden kann, eine sogenannte "gesicherte Erschließung" sei. Die Formulierung nannte auch einer der Kollegen beim örtlichen Bauamt. Was dies jedoch genau bedeutet, weiß ich nicht. Ich habe bisher nichts eindeutiges gefunden, dass "gesicherte Erschließung" gleichzusetzen ist mit "fertiggestellte Erschließung". Wenn das tatsächlich zwei verschiedene Dinge sind, dann schlussfolgere ich, dass eine Erschließung prinzipiell als gesichert gelten könnte, bevor sie fertiggestellt ist. Dann wäre auch nach Bauordnung eine Erteilung der BG zulässig.
Ich kann mir vorstellen, dass viele Behörden einfach trotzdem die Fertigstellung der Erschließung abwarten, um auf der sicheren Seite zu sein, gerade weil dieser Begriff "gesicherte Erschließung" vielleicht nicht so eindeutig ist.
Ich glaube, das Argument Baukindergeld zieht mehr, als Festpreisgarantie. Die Kommunen schreiben sich doch immer auf die Fahne, dass sie Wohnraum für Familien fördern wollen. Und sich jetzt da querzustellen, widerspricht dem Ganzen doch.
Kennst du noch andere Bauherren in dem Baugebiet, die auch wegen BKG auf die BG pochen? Sollen die auch bei der Behörde anfragen.
Wenn sie beim Bauamt sagen, sie können sowas nicht machen, fordere eine Begründung.
Wie groß ist denn euer Ort? Könntest du dir vorstellen, mit sowas auch zur lokalen Presse zu gehen? In NRW sind bald Kommunalwahlen. Bei euch vielleicht auch?