Die ges. Unfallversicherung leistet bei beruflich bedingten gesundheitlichen Schäden, also z. B. wenn der Helfer während seiner zugewiesenen Tätigkeit auf deiner Baustelle oder auch auf dem Weg dorthin und auf dem Nachhauseweg einen gesundheitlichen Schaden erleidet. Nagel in die Hand gehämmert, von der Leiter gestürzt, böse den Fuß verknackst.
Dann trägt die BG die Behandlungskosten, evtl. zu zahlendes Krankengeld (heißt dann Unfallgeld) oder auch durch den Unfall notwendige Rehabilitationsmaßnahmen des Versicherten bis hin zu einer UNFALLrente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Nicht zu verwechseln mit einer Erwerbsminderungsrente, die die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, wenn man auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt vor Erreichen des Rentenalters nicht mehr beruflich leistungsfähig ist.