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bazinga
Das hängt von vielen Faktoren ab und ist am Ende auch eine Frage der Vertragsgestaltung. Da muss man schauen, was hierzu im Kaufvertrag bzw. Baubeschreibung vereinbart wurde. In unserem Fall steht, dass “das Ausgleichen des Estrichs mit entsprechendem Ausgleichsmaterial und Spachtelmasse nicht zu den Bodenbelagsarbeiten gehört."Ist das wirklich so? Oder anders gefragt, braucht man den perfekten Estrich wenn man dann mit Trittschalldämmung arbeitet?
Also mein Schieva macht sowas öfter bzw ist öfter in Neubauten. Er meint man bräuchte das heutzutage nicht mehr, bzw. ein neuer Estrich auf den man ohne Ausgleichsmasse nicht gleich Klick-verlegen kann würde er bemängeln.
Es gibt hierzu Ebenheitstoleranzen, die gelten für Flächen von Decken (Ober- und Unterseite), Unterböden, Estrichen, Bodenbelägen, Wänden, Wandbekleidungen und Unterdecken. Die DIN 18202 Toleranzen im Hochbau regelt die Grenzabmaße, Winkeltoleranzen und Ebenheitstoleranzen für die Ausführung von Bauwerken. Wir haben hierzu einen externen Baugutachter, der dass dann entsprechend prüfen wird.
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