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wdreizehn
Hallo in die Runde,
vor etwa zwei Jahren habe ich eine Wohnung im Erdgeschoss in einer Wohnanlage gekauft und auch selbst bezogen.
Gemäß dem Notarvertrag wurde ein Sondernutzungsrecht an der Terrasse / Gartenfläche, die zu der Wohnung gehört, zugewiesen und mitverkauft.
In der Teilungserklärung heißt es: „Soweit einem Sondereigentum ein Sondernutzungsrecht an Bauteilen oder Freiflächen (z.B. Garten, Terrasse) zugewiesen ist, hat der Sondernutzungsberechtigte die Kosten der Unterhaltung, Instantsetzung und Erneuerung hierfür alleine zu tragen.“
Somit bin ich natürlich für die Unterhaltung des Terrassenbelages, den Heckenschnitt und der Außenwände des Abstellraumes, der sich unterhalb des Balkons der über meiner Wohnung gelegenen Wohneinheit befindet, zuständig.
Laut Hausverwaltung wäre ich nun aufgrund des eingeräumten Sondernutzungsrechtes an der Terrasse / der Gartenfläche auch für die erforderlichen Malerarbeiten an der kompletten linken Kommunwand zu der nächsten Wohneinheit mit der Hausnummer 15 zuständig, die sich über drei Stockwerke erstreckt (siehe Foto).
Ist diese Einschätzung der Hausverwaltung so richtig?
Meiner Einschätzung nach handelt es sich hier um ein gemeinsames Eigentum der Hausgemeinschaft, da es sich um eine tragende Wand des benachbarten Wohnblocks handelt, und die Unterhaltung somit auch durch die Gemeinschaft getragen werden sollte.
Eventuell gibt es hier ja Teilnehmer, die sich mit solchen Details auskennen.
Vielen Dank schon jetzt!
Schöne Grüße,
Guido
vor etwa zwei Jahren habe ich eine Wohnung im Erdgeschoss in einer Wohnanlage gekauft und auch selbst bezogen.
Gemäß dem Notarvertrag wurde ein Sondernutzungsrecht an der Terrasse / Gartenfläche, die zu der Wohnung gehört, zugewiesen und mitverkauft.
In der Teilungserklärung heißt es: „Soweit einem Sondereigentum ein Sondernutzungsrecht an Bauteilen oder Freiflächen (z.B. Garten, Terrasse) zugewiesen ist, hat der Sondernutzungsberechtigte die Kosten der Unterhaltung, Instantsetzung und Erneuerung hierfür alleine zu tragen.“
Somit bin ich natürlich für die Unterhaltung des Terrassenbelages, den Heckenschnitt und der Außenwände des Abstellraumes, der sich unterhalb des Balkons der über meiner Wohnung gelegenen Wohneinheit befindet, zuständig.
Laut Hausverwaltung wäre ich nun aufgrund des eingeräumten Sondernutzungsrechtes an der Terrasse / der Gartenfläche auch für die erforderlichen Malerarbeiten an der kompletten linken Kommunwand zu der nächsten Wohneinheit mit der Hausnummer 15 zuständig, die sich über drei Stockwerke erstreckt (siehe Foto).
Ist diese Einschätzung der Hausverwaltung so richtig?
Meiner Einschätzung nach handelt es sich hier um ein gemeinsames Eigentum der Hausgemeinschaft, da es sich um eine tragende Wand des benachbarten Wohnblocks handelt, und die Unterhaltung somit auch durch die Gemeinschaft getragen werden sollte.
Eventuell gibt es hier ja Teilnehmer, die sich mit solchen Details auskennen.
Vielen Dank schon jetzt!
Schöne Grüße,
Guido