Unterhaltspflicht Sondereigentum / Sondernutzungsrecht

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Hallo,

zunächst vielen Dank für die vielen und konstruktiven Rückmeldungen.

Folgende, sinngemäße Antwort seitens der Hausverwaltung habe ich nun bekommen:
Bei der Wand handelt es sich um Gemeinschaftseigentum, welche auch das äußere Erscheinungsbild der Anlage prägt. Somit ist die Hausgemeinschaft für den Unterhalt aus der bestehenden Rücklage zuständig.

Dies ist natürlich eine recht erfreuliche Rückmeldung und es ist für mich auch nachvollziehbar, dass hier die gemeinschaftliche Rücklage zur Anwendung kommt, denn dafür sollte diese ja nach meiner Einschätzung nach ja auch da sein.

Schöne Grüße

Guido
Freuen sich die anderen
 
S

Snowy36

Ja schade dann muss ich ja meine Garagen Seite zum Nachbarn doch selbst streichen ...
Mist hatte mich schon so gefreut
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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