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nordanney
Doch. Sind ja unterschiedliche Verträge die nichts miteinander zu tun haben. Es könnten ja auch noch andere Unterlagen für die Auszahlung benötigt werden, die mit dem Bauträger gar nichts zu tun habenMacht doch keinen Sinn.
Der Bauträger kann die Unterlagen, die Käufer für die Auszahlung benötigen nicht liefern,