J
jerimata
Hallo zusammen,
während viele Fertighausanbieter ja eine Bankbürgschaft verlangen, möchte unser favorisierter Partner bei einer regionalen Volksbank die letzten 90% der Werksvertragssumme (nach der Werkplanung) auf ein Treuhandsammelkonto überwiesen haben - von dort werden dann die weiteren Baufortschritte nach unserer Freigabe ausgezahlt.
Das klingt ja erstmal nicht grundsätzlich verkehrt, da ich bisher aber nur die Bankbürgschaft kenne, wollte ich wissen, ob und welche Konsequenzen daraus entstehen können. Kosten entstehen dazu im ersten Jahr für uns erstmal nicht:
"Die treuhänderische Verwahrung des Betrages erfolgt ein Jahr unentgeltlich für die Bauherrschaft. Eine Betragsverzinsung erfolgt nicht."
Erste, laienhafte Fragen die sich mir ergeben:
Vielen Dank für eure Hilfe!
während viele Fertighausanbieter ja eine Bankbürgschaft verlangen, möchte unser favorisierter Partner bei einer regionalen Volksbank die letzten 90% der Werksvertragssumme (nach der Werkplanung) auf ein Treuhandsammelkonto überwiesen haben - von dort werden dann die weiteren Baufortschritte nach unserer Freigabe ausgezahlt.
Das klingt ja erstmal nicht grundsätzlich verkehrt, da ich bisher aber nur die Bankbürgschaft kenne, wollte ich wissen, ob und welche Konsequenzen daraus entstehen können. Kosten entstehen dazu im ersten Jahr für uns erstmal nicht:
"Die treuhänderische Verwahrung des Betrages erfolgt ein Jahr unentgeltlich für die Bauherrschaft. Eine Betragsverzinsung erfolgt nicht."
Erste, laienhafte Fragen die sich mir ergeben:
- Klären müsste man noch, wie es nach dem ersten Jahr weitergeht, sollte bis dorthin nicht alles abgeschlossen sein
- Können mir für meine Finanzierung hierdurch Mehrkosten entstehen? Meine finanzierende Bank muss ja dann früher diese Summe an das Treuhandkonto überweisen, ergo entstehen für mich schon (höhere) Zinszahlungen (Bauzeitzinsen?), als wenn ich jeweils nur den Baufortschritt abgerufen hätte, korrekt? Sind das echte Extrakosten die mich das Treuhandkonto dann indirekt kostet, oder sind diese Zinszahlungen mathematisch nur vorgeschoben, und wären später genauso angefallen?
- Falls das echte Mehrkosten sind, wäre dann eine Bankbürgschaft besser (oder kostet diese nicht auch etwas? - dann müsste man das entgegenrechnen)?
- gibt es grundsätzliche Vor- und Nachteile von einem zum anderen Modell?
Vielen Dank für eure Hilfe!