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nordanney
Ich kann zwar keine Rechtsberatung vornehmen, doch m.W. gilt - sofern Ihr bei der Heirat nichts anderes vereinbart - die Zugewinngemeinschaft. D.h. dass zu Zeitpunkt der Heirat geschaut wird, wer was mit in die Ehe einbringt. Du bringst das Grundstück und Eigenkapital mit ein, Deine Freundin nichts. Der Mehrwert, der sich im Laufe der Jahre mit dem Haus bildet, wird geteilt. nicht aber der Teil, den Ihr jeweils mit in die Ehe bringt. Im Falle einer Trennung ist als Mathe angesagt...Was würde im Falle einer Trennung passieren?
Würde dann das Haus 50:50 aufgeteilt, obwohl ich wesentlich mehr Eigenkapital eingebracht habe?
Möge mich ein Jurist korrigieren