Unwirtschaftlicher Bebauungsplan

4,80 Stern(e) 4 Votes
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 6 der Diskussion zum Thema: Unwirtschaftlicher Bebauungsplan
>> Zum 1. Beitrag <<

W

Wastl

Ein Bebauungsplan muss ja nicht nur den Bauherren gerecht werden sondern Punkte wie die:
- Ortsgestaltung
- Städteplanung
- Ortsverträglichkeit
- Anbindung an die Infrssturktur
- Gemeinflächen
- usw. abbilden.
In manchen Gemeinden wird mit dem Bebauungsplan auch ein Zwang zum Kfw55 verhängt - klar kostet das mehr! Deswegen: Zuerst Bebauungsplan lesen + Bodengutachten -> DANN Grundstück kaufen!
Um nochmal nachzuhaken: Es gibt nicht nur den einen Bauherren, sondern viele Beteiligte (inkl. Nachbarbebauungen) die ebenfalls von einem Bebauungsplan betroffen sind. All das muss mit abgewägt werden. Wenn es den Bauherren nicht passt: Entweder nicht dort bauen oder versuchen Ausnahmegenehmigungen zu bekommen. Eine Änderung des B-Plans als Privatperson durchzuziehen ist sehr teuer, davon würde ich abraten.
Übrigens: Jeder Bebauungsplan muss mehrere Auslegungen durchlaufen - jede Änderung des B-Plans ebenso. Dabei hat jeder die Möglichkeit den Vorgaben des B-Plans zu widersprechen. Passiert dies nicht denkt sich die Gemeinde: na super.
Beispiel bei uns: Zuerst war eine autofreie Zone - Sprich eine zentrale Tiefgarage und ein Wohnviertel komplett ohne Verkehr geplant. Nach vielen vielen Einwände gegen den Bebauungsplan wurde dies in der Erstellung des B-Plans geändert und jeder darf nun wieder seine Garagen vor der Hütte haben.
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
Im Forum Bau-Förderung / KfW-Förderung / Zuschüsse Hausbau gibt es 841 Themen mit insgesamt 17029 Beiträgen
Oben