Unzuverlässige Abrissfirma

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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Ich vermute, da ist kein Rechtsweg, weil BarAufTatze Deal.
auch schwarzarbeit unterliegt erstmal den normalen gesetzen. schwarz durchgeführte arbeiten sind zb auch gewährleistungspflicht usw...
liegt aber hier wohl nicht vor, da es eine richtige rechnung gibt. bleibt wohl nur der weg der fristsetzung usw... wieso man 100% im voraus zahlt ist mir allerdings schleierhaft.
 
J

Joedreck

auch schwarzarbeit unterliegt erstmal den normalen gesetzen. schwarz durchgeführte arbeiten sind zb auch gewährleistungspflicht usw...
liegt aber hier wohl nicht vor, da es eine richtige rechnung gibt. bleibt wohl nur der weg der fristsetzung usw... wieso man 100% im voraus zahlt ist mir allerdings schleierhaft.
Ähm, soweit ich weiß gab es es vor ein paar Monaten eine Entscheidung, dass bei Schwarzarbeit die gesetzliche Gewährleistung nicht greift...
 
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