Verbot anderer Wärmequellen bei Fernwärme rechtens?

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WilderSueden

WilderSueden

Es sind die Stadtwerke die schreiben, wenn du unsere Fernwärme weiterhin nimmst, dann aber auch nur diese und nix anderes? Wir fragen uns ob diese rechtens ist?
Grundsätzlich ist bei Fernwärme sowohl ein Anschluss- als auch ein Benutzungszwang (=keine andere Heizung) möglich. Ob die entsprechenden örtlichen Satzungen alle rechtssicher sind, muss ein Fachanwalt entscheiden
 
WilderSueden

WilderSueden

Sofern der Benutzungszwang rechtssicher ist, ja. Die Formulierung "die gesamte Wärme" dürfte auch Zusatzheizungen wie den Kamin ausschließen.
Eine Frage ist jetzt zum Beispiel, ob es rechtens ist, mit einem Monat Vorwarnung einen solchen Benutzungszwang per Vertrag einzuführen und ob der Fernwärmeanbieter selbst überhaupt dazu berechtigt ist, jemanden zu einer solchen Vereinbarung zu nötigen. Oder ob das durch den Gemeinderat per Satzung beschlossen werden muss, mit Übergangsfristen. Da bin ich als juristischer Laie aber raus
 
H

hanghaus2023

Du hast doch einen gültigen Vertrag. Das Schreiben ist eine einseitige Willenerklärung da würde ich aber schon mal einen Anwalt fragen.
 
11ant

11ant

wir wohnen seit 7 Jahren in unserem Haus, beziehen Fernwärme der Stadtwerke und haben einen Kaminofen.
[ / ] Das Haus ist nun 7 Jahre alt. Und wir waren selbst Bauherren. [ / ] Unterschreibe ich den Vertrag nicht, wirds ab dann kalt im Haus. Es ist quasi eine Zwickmühle.
Als Erstbezieher und Bauherren wißt Ihr ja, ob ein Anschluss- und Benutzungszwang im Bebauungsplan gestanden hat - wenn Euch eine Feuerstätte genehmigt wurde, offenbar nicht. Eventuelle zwischenzeitliche Änderungen des Bebauungsplanes entfalten auf Bestandsgebäude keine Wirkung, ggf. aber auf deren Umbauten. Auch eine anderweitige kommunale Satzung mit rückwirkendem Eingriff kann ich mir rechtmäßig nicht vorstellen. Falls es dennoch zu einer solchen gekommen sein sollte, wird der Anwalt vermutlich zu einem Normenkontrollantrag raten. Betreffend des Liefervertrages könnte ich mir vorstellen, daß er dazu riete, diesen unter Streichung der Klausel abzuschließen. Die Zwickmühle sehe ich in doppelter Weise nicht: erstens schreibst Du von einem Kaminofen (den Du ohne diesen verbietenden Vertrag ja logischerweise auch benutzen könntest), und zweitens kenne ich nur den Grundsatz, daß ein örtlicher Versorger bei Ausfall des vertraglichen Lieferanten zu einem Grundversorgungstarif einzuspringen hat. Nötigung und Erpressung sind Straftatbestände, und die Drohung mit einem erheblichen Nachteil sehe ich da durchaus nicht weit von entfernt. Ein Forum kann da nur ein erster Kummerkasten sein, der Gang zum Anwalt scheint mir hier geboten. Für dessen Postweg zum Versorger reicht die Zeit noch dicke.
Was steht im Grundbuch? Bei uns ist sowas in der Art im Grundbuch mit drin.
Das wäre nach meinem Rechtsverständnis unverhältnismäßig und das falsche Instrument. Außer, die Gemeinde war Verkäufer des Grundstückes, und die Bedingung stand im Kaufvertrag. Bei manchen Gemeinderäten treibt das Grünentum bedenkliche Blüten. Klimaziele mögen legitim sein, aber Eigentum und sein verhältnismäßiger Gebrauch sind es auch.
 
B

Buchsbaum

Die Frage ob es sich um ein Satzungsgebiet Fernwärme handelt und ob es einen Anschluss und Benutzerzwang gibt, wurde nicht klärend vom Fragesteller beantwortet.

Da sind alle Ratschläge Spekulation.

Daher bitte erst einmal eine Klarstellung.
 
Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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