Vereinigungsbaulast für den Bau einer Garage

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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E

Escroda

Da muss man schon die genauen Umstände kennen, um hier brauchbaren Rat zu geben. Wobei ich nicht verstehe, warum Du hier fragst, wenn Du schon mit dem Bauamt gesprochen hast.
 
R

Remaxxx

Wobei ich nicht verstehe, warum Du hier fragst, wenn Du schon mit dem Bauamt gesprochen hast.
Naja, nur weil es mit einer Abstandsflächenbaulast nicht geht, heißt es ja nicht, dass es überhaupt nicht geht ... ich hatte nur eine relativ kurze Sprechzeit beim Bauamt und versuche jetzt vor dem nächsten Termin selber etwas zu recherchieren.
 
E

Escroda

Und nun?
Wie sind denn die genauen Umstände?
Was genau hast Du vor?
Eine Garage muss ja zunächst einmal gar keine Grenzabstände einhalten.
Ist die maximal zulässige Wandlänge überschritten?
Oder die mittlere Wandhöhe?
Soll eine Dachterrasse 'darauf oder eine Werkstatt rein?
Warum ist dein Vorhaben abstandsflächenmäßig nicht privilegiert?
Was hast Du beim Bauamt vorgestellt?
Was haben die geantwortet oder vorgeschlagen?
Woher kommt die Idee mit der Vereinigungsbaulast?
Wie sieht die Bestandsbebauung aus?
Die Brandschutzanforderungen an Kleingaragen sind sehr gering.
Warum ist das hier ein Problem?
Warum ist es keins mehr, wenn die Grenze weg ist?
Gibt es einen Bebauungsplan?
Gibt es schon Baulasten?
Lageplan?

Wenn Du irgendetwas mit dem Grundstück anfangen willst, kommst Du um die Erbenermittlung nicht herum. Jetzt willst Du es sogar durch Neubebauung aufwerten, so dass die potenziellen Erben eventuell höhere Ansprüche geltend machen können. Oder Schadenersatz. Verkaufen kannst Du es auch nicht. Die 6% werden Dir immer Probleme bereiten.
 
R

Remaxxx

Ok, dann hole ich doch mal etwas weiter aus. Also ich habe schon einen genehmigten Bauvorbescheid. Die einzige Auflage ist eine Abstandsflächenbaulast auf dem Grundstück 2), da die 15Meter Grenzbebauung überschritten werden. Die Garage ("einfache" Garage ohne Terrasse oder Werkstatt) soll ca. 6mx7m groß werden und die Abstände beider Seitenwände sowie der Rückwand zur entsprechend nächsten Grundstücksgrenze sind kleiner als 3Meter, wobei eine der Seitenwände an Grundstück 2) angrenzt. Die Neben-Eingangstür und das Fenster waren kein Bestandteil der Bauvoranfrage und nur darum geht es jetzt, ob man diese im Prinzip auf die Grenze zwischen 1) und 2) einbauen darf oder nicht. Es gibt für die Region keinen Bebauungsplan und weitere Baulasten sind auch nicht eingetragen. Der Vorschlag mit der Vereinigungsbaulast kam von einem Architekten.

Die 6% Problematik ist mir bekannt. Verkaufen kann ich meine Anteile allerdings separat, das ist bei einer Bruchteilsgemeinschaft möglich.
 
E

Escroda

Die einzige Auflage ist eine Abstandsflächenbaulast
Also doch.
ob man diese im Prinzip auf die Grenze zwischen 1) und 2) einbauen darf oder nicht.
Wenn Du die 5m Brandschutzabstand zum nächsten schützenswerten Gebäude nicht einhalten kannst, nein. Ansonsten Freiflächenbaulast.
Der Vorschlag mit der Vereinigungsbaulast kam von einem Architekten.
Die Vereinigungsbaulast heilt die Errichtung eines Gebäudes über eine Grenze hinweg (§4, Absatz 2, Bauordnung NRW). Sie ist nicht geeignet, Abstandsverstöße zu heilen.
Verkaufen kann ich meine Anteile allerdings separat, das ist bei einer Bruchteilsgemeinschaft möglich.
Ja, klar. Ich kann auch ein Auto ohne TÜV verkaufen.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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