Ok, dann hole ich doch mal etwas weiter aus. Also ich habe schon einen genehmigten Bauvorbescheid. Die einzige Auflage ist eine Abstandsflächenbaulast auf dem Grundstück 2), da die 15Meter Grenzbebauung überschritten werden. Die Garage ("einfache" Garage ohne Terrasse oder Werkstatt) soll ca. 6mx7m groß werden und die Abstände beider Seitenwände sowie der Rückwand zur entsprechend nächsten Grundstücksgrenze sind kleiner als 3Meter, wobei eine der Seitenwände an Grundstück 2) angrenzt. Die Neben-Eingangstür und das Fenster waren kein Bestandteil der Bauvoranfrage und nur darum geht es jetzt, ob man diese im Prinzip auf die Grenze zwischen 1) und 2) einbauen darf oder nicht. Es gibt für die Region keinen Bebauungsplan und weitere Baulasten sind auch nicht eingetragen. Der Vorschlag mit der Vereinigungsbaulast kam von einem Architekten.
Die 6% Problematik ist mir bekannt. Verkaufen kann ich meine Anteile allerdings separat, das ist bei einer Bruchteilsgemeinschaft möglich.