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Bauexperte
Hallo Michael,
Ist der Angebotspreis zu niedrig, werden geringwertige Bauteile verbaut oder es fehlen Leistungen; hier darf davon ausgegangen werden, dass nach Vertragsunterzeichnung - jedoch spätestens im lfd. Bauprozess - kräftig nachverkauft wird (werden muß). Ist der Angebotspreis zu hoch, ist entweder die erfragte Leistung zu extravagant oder der Anbieter durch sein Marketing (MH und Werbung verschlingen immense Summen) verpflichtet, höhere Margen zu erzielen.
schlussendlich sollte die Entscheidung für einen Anbieter auf 5 Komponenten basieren:
Das es, trotz einer Bejahung aller 5 Punkte, Sinn ergibt, zusätzlich eine unabhängige Baubegleitung zu verpflichten, versteht sich von selbst. Jeder seriöse BU/GU/BT wird sich dem auch nicht widersetzen, sondern es begrüßen, wenn seine Leistungen von unabhängiger Stelle bestätigt werden!
Freundliche Grüße
Es mag Dich, ganz sicher aber den ein oder anderen User - der meine Posts im Allgemeinen regelmäßig verfolgt - überraschen: "richtig" kalkulieren können sie alle; auch die Billigheimer! Barometer für ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis ist regelmäßig die Baubeschreibung (BB). Anhand dieser kleinen Fibel läßt sich der Angebotspreis recht gut überschlägig bewerten; eine genaue Überprüfung durch eine unabhängige Beratungsstelle (bspw. Anwalt oder Verbraucherzentrale) oder auch Bauberatung (bspw. mich) sollte natürlich nicht "vernachlässigt" werden.... da anscheinend einfach "ehrlich" kalkuliert wird (und Leben will der Generalunternehmer ja auch von etwas).
Ist der Angebotspreis zu niedrig, werden geringwertige Bauteile verbaut oder es fehlen Leistungen; hier darf davon ausgegangen werden, dass nach Vertragsunterzeichnung - jedoch spätestens im lfd. Bauprozess - kräftig nachverkauft wird (werden muß). Ist der Angebotspreis zu hoch, ist entweder die erfragte Leistung zu extravagant oder der Anbieter durch sein Marketing (MH und Werbung verschlingen immense Summen) verpflichtet, höhere Margen zu erzielen.
schlussendlich sollte die Entscheidung für einen Anbieter auf 5 Komponenten basieren:
- die BB erfüllt die Anforderungen der zum Vertragsabschluss gültigen technischen Bedingungen/der jeweils aktuellen Energieeinsparverordnung
- der Auftragnehmer ist solvent
- die Vertragsunterlagen tragen sowohl Auftraggeber als auch -Nehmer gleichermaßen Rechnung <=> Partnerschaft
- die Sicherheiten für den Auftraggeber entsprechen den jeweils aktuellen Anforderungen unabhängiger Institutionen (bspw. Verbraucherzentrale)
- ehemalige Bauherren bestätigen den Gesamteindruck
Das es, trotz einer Bejahung aller 5 Punkte, Sinn ergibt, zusätzlich eine unabhängige Baubegleitung zu verpflichten, versteht sich von selbst. Jeder seriöse BU/GU/BT wird sich dem auch nicht widersetzen, sondern es begrüßen, wenn seine Leistungen von unabhängiger Stelle bestätigt werden!
Freundliche Grüße