Verhalten/Konsequenzen gegenüber Baufirma

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Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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A

Axolotl-neu

Schriftlich haben wir den Bauvertrag mit spätestens Bauzeitende 12/2022,
Dann hat der GU auch noch fast 1/2 Jahr Zeit. Alles in Ordnung und im Plan.

Das hilft Dir gerade nicht weiter, aber "machen" kannst Du jetzt erst einmal nur eine einzige Sache. Mit dem GU reden. Alles andere hat keinen Sinn, da a) der GU noch voll im Zeitplan liegt und b) Du somit bis Ende des Jahres keinerlei Ansprüche hast. Wenn Du vorher aus Deiner Wohnung ausziehst, ist es - ich traue es mich gar nicht zu sagen - einfach nur Dein persönliches und selbst gemachtes Problem.
 
K

Kathi92

Dann hat der GU auch noch fast 1/2 Jahr Zeit. Alles in Ordnung und im Plan.

Das hilft Dir gerade nicht weiter, aber "machen" kannst Du jetzt erst einmal nur eine einzige Sache. Mit dem GU reden. Alles andere hat keinen Sinn, da a) der GU noch voll im Zeitplan liegt und b) Du somit bis Ende des Jahres keinerlei Ansprüche hast. Wenn Du vorher aus Deiner Wohnung ausziehst, ist es - ich traue es mich gar nicht zu sagen - einfach nur Dein persönliches und selbst gemachtes Problem.
Der vereinbarte und unterzeichnete Bauzeitenplan ist aber Mai diesen Jahres, der ist ja auch was wert?! Zumal es keine worst case Szenarien gibt (wie Lockdowns), da wäre längstens Ende 2022 die Fertigstellung laut Vertrag.

Wir haben unter diesen Bedingungen unterschrieben, dass diesen Sommer fertiggestellt werden muss (da gibt es auch eine E-Mail, die wieder einmal unbeantwortet geblieben ist). Wir ziehen ja nicht zum Spaß aus - sondern weil der Vertrag endet.

Ist ja fast schon Irreführung.
 
M

Myrna_Loy

Der vereinbarte und unterzeichnete Bauzeitenplan ist aber Mai diesen Jahres, der ist ja auch was wert?! Zumal es keine worst case Szenarien gibt (wie Lockdowns), da wäre längstens Ende 2022 die Fertigstellung laut Vertrag.

Wir haben unter diesen Bedingungen unterschrieben, dass diesen Sommer fertiggestellt werden muss (da gibt es auch eine E-Mail, die wieder einmal unbeantwortet geblieben ist). Wir ziehen ja nicht zum Spaß aus - sondern weil der Vertrag endet.

Ist ja fast schon Irreführung.
Bindend ist aber der Vertrag und nicht der Bauzeitenplan, es sei denn, im Vertrag steht explizit, dass Ende 2022 nur bei Bedingung XY gilt und ansonsten Mai 2022.
Dir wird der Gang zum Fachanwalt nicht erspart bleiben. Nur der kann Euren Vertrag und Eure Optionen einschätzen.
 
Musketier

Musketier

Bindend ist aber der Vertrag und nicht der Bauzeitenplan, es sei denn, im Vertrag steht explizit, dass Ende 2022 nur bei Bedingung XY gilt und ansonsten Mai 2022.
Dir wird der Gang zum Fachanwalt nicht erspart bleiben. Nur der kann Euren Vertrag und Eure Optionen einschätzen.
Vermutlich ist der Vertrag so gestrickt, dass 12/2022 bindend ist, zumal ja Lieferschwierigkeiten vorhanden sind und deshalb Abweichungen vom Bauzeitenplan begründbar sind. Insofern wäre der Anwalt vorneweg sinnvoller gewesen.
 
Y

Ysop***

Vermutlich ist der Vertrag so gestrickt, dass 12/2022 bindend ist, zumal ja Lieferschwierigkeiten vorhanden sind und deshalb Abweichungen vom Bauzeitenplan begründbar sind. Insofern wäre der Anwalt vorneweg sinnvoller gewesen.
Auch, wenn das Material schon beim GU liegt? Das scheint ja der Fall zu sein insofern ist die Abweichung dann nicht begründbar, oder?
 
A

Axolotl-neu

Ursprünglich laut Zeitplan im Juni 2021 hieß es Mai 2022
Schriftlich haben wir den Bauvertrag mit spätestens Bauzeitende 12/2022
Was habt Ihr schriftlich im Vertrag zum Übergabetermin stehen?
es sei denn, im Vertrag steht explizit, dass Ende 2022 nur bei Bedingung XY gilt und ansonsten Mai 2022.
Vermutlich ist der Vertrag so gestrickt, dass 12/2022 bindend ist
So, nun mal Butter bei die Fische. WAS STEHT IM VERTRAG???
Und damit meine ich nicht, was Du aus dem Vertrag interpretierst. Ich meine "wortwörtlich". Sonst kann Dir hier niemand helfen.
Erst sagst Du Mai 2022, dann plötzlich was mit 12/2022 und irgendwelchen Bedingungen.
Entscheide Dich mal und lass uns am Vertrag teilhaben...
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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