Hallo Niels,
Danke nochmal für die Antwort!
So, ich habe jetzt nochmal die Zeichnung neu gemacht. Auf Basis des Luftbildes.
Die Situation ist also folgende:
Die dünne rosa Linie umgrenzt mein Grundstück.
Der Teil rechts von der blauen Linie soll verkauft werden, den Teil links davon mit der Kleingärtneranlage werde ich behalten.
Der Verwerter kauft alles rechts von der blauen Linie, deren genaue Position aber noch bestimmt werden muss.
Ich nehme also an, dass der Verwerter sein neues Gesamtgrundstück vermessen lässt auch um die tatsächliche Größe fest zu stellen. Um damit dann auch den Preis zu ermitteln.
Nun zu der Stelle mit den gelben und roten Linien.
Das rote ist die Fläche die dem Pächter gehört.
Gelb ist der Pachtgarten, den er aktuell von mir pachtet und nun eventuell kaufen will.
(Ob er ihn kauft hängt davon ob er ihn vermessen lassen muss oder nicht, weil die Vermessung vermutlich deutlich mehr kostet als das Handtuch wert ist).
Wenn jetzt der Verwerter seine Fläche vermessen lässt und an den gelben Linien entlang misst, dann ist da ja im Grunde in kleines Reststück übrig. Also genau der "gelbe" Pachtgarten, der dann eingekeilt zwischen der Fläche des Verwerters und dem Grundstück des Pächters liegt.
Wenn ich den dann an den Pächter verkaufe, muss er das dann vermessen lassen oder kann er es einfach eintragen lassen?
Ich hoffe meine Frage ist jetzt verständlicher geworden??
Danke vielmals für die Hilfe!
Das ist wirklich keine Selbstverständlichkeit und freut mich sehr! :)