U User0815 21 November 2023 Teilen #8 Ich hoffe, das Kind ist schon volljährig? Wenn nicht, dann bitte bedenken, dass ihr für den Schenkungsvertrag ggf. eine familiengerichtliche Genehmigung und einen Ergänzungspfleger brauchen könntet.
Ich hoffe, das Kind ist schon volljährig? Wenn nicht, dann bitte bedenken, dass ihr für den Schenkungsvertrag ggf. eine familiengerichtliche Genehmigung und einen Ergänzungspfleger brauchen könntet.