Vorhin wurde meine Aufmerksamkeit parallel anderweitig verlangt, daher hatte ich nur einen von zweien Deiner Beiträge "abgearbeitet":
Ich verstehe auch nicht, was du mit GU geplant meinst und was ist der Detailplaner?
Viele Bauherren - und ich vermute, auch Du - nehmen sich keinen Architekten, sondern nehmen die bauantragsnotwendigen Architektenleistungen mit in den Bauvertrag hinein (und lassen sie darüberhinausgehend einfach weg). Dann macht ein Bauzeichner des Generalunternehmers nur Schalpläne, was eine um Welten andere "Detailplanung" (eben eine mit Anführungszeichen) ist als was man von einem selbstbeauftragten Architekten erwarten dürfte. In solchen Fällen bleibt man tunlichst beim Standard, und wechselt auf garkeinen Fall auch noch seinen eigenen Diätkoch ins Team ein.
Ich habe erwartet, dass ich nur klare Grenzen für jeden Handel festlegen muss. Das Abdecken der Treppe sollte zum Beispiel unabhängig davon sein, was wir auf den Etagen tun, oder?
Nein. Dein Treppenbauer kommt ja schon auf die Baustelle, wenn das Werk des GU noch nicht abnahmereif gediehen ist. Das gibt in sich schon Gewährleistungskomplikationen, die mit Kratzern oder schmutzigen Abdrücken auf Vollendetem anderer Gewerke garnichts zu tun haben und in der Dimension auch weit darüber hinausgehen. Daneben macht dann der Treppenbauer eine Detailplanung maximal einzeln nur für sein Gewerk (und wenn die mit anderen Details nicht zusammenpaßt, sagt der GU-Bauzeichner, das gehe ihn nichts an). Mit eigenem Architekten geplant und dem GU nur als Verwirklicher des Geplanten wäre der Architekt hier verantwortlich zuständig (und gegen Folgen mangelhafter Aufgabenwahrnehmung auch versichert).
Fazit: wenn Du mit dem GU nach dessen Inklusivplanung baust, rate ich Dir entschiedenst davon ab, High Definition Extrawürste gebraten bekommen zu wollen. Zu viele Köche verderben den Brei, und für 4711 auf 08/15 gibt es keinen Adapter (das geht noch nicht einmal mit dem Siemens Lufthaken woanders hin als in die Hose).