Aber nicht wie beim TE pauschal für das gesamte Haus ;) .15cm kann durchaus Sinn machen.
Müssen muss er nicht. Wenn ich aber für ne halbe Million ein Haus baue, hätte ich auch gerne die relevanten Unterlagen bei mir vorliegen.Der GU muss diese Berechnungen sicherlich vom Heizungsbauer anfordern. Muss der Heizungsbauer die Berechnungen an den GU und der GU mir diese Unterlagen geben oder ist das good will wenn es das tut?