Vermessungsleistungen - Kostenunterschiede

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Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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M

Mickykitty

Im Bauantragsformular meiner Kommune wird sogar eindeutig darauf hingewiesen, dass es beide Möglichkeiten gibt (amtlicher und nichtamtlicher Lageplan) und man § 3 BauPrüfvVO beachten soll.
Wer das nicht tut ist selbst schuld und verschenkt womöglich Geld.
 
K1300S

K1300S

Dann hätte ich eigentlich erwartet, dass Dir dieser Unterschied in den Angeboten sofort auffällt bzw. Du Deine Anfrage gleich entsprechend stellst.

Wie auch immer, ich hatte dann wohl bei allen bisherigen Bauvorhaben Pech, da jedes Mal ein amtlicher Lageplan benötigt wurde.
 
M

Mickykitty

Dann hätte ich eigentlich erwartet, dass Dir dieser Unterschied in den Angeboten sofort auffällt bzw. Du Deine Anfrage gleich entsprechend stellst.
Ich mache das im Gegensatz zu dir zum ersten Mal, da fällt einem sowas nun mal nicht direkt auf.
Ohne das niedrigere Angebot wäre es mir wahrscheinlich gar nicht aufgefallen.

Zeugt von schlechtem Stil jetzt hier nochmal zu sticheln, nur weil ich etwas heraus gefunden habe, wovon wir bei unserem Bauvorhaben profitieren können, was du anscheinend nicht wahrhaben kannst.
 
moHouse

moHouse

Dann hätte ich eigentlich erwartet, dass Dir dieser Unterschied in den Angeboten sofort auffällt bzw. Du Deine Anfrage gleich entsprechend stellst.
Pfff..jetzt sei mal nicht so angepisst. Sie hat doch sogar alle Angebote im Eingangspost eingestellt. Der Punkt mit dem nichtamtlichen Lageplan ist ihr ja erst später aufgefallen. Daraufhin die Frage ob ein nichtamtlicher ausreicht. Insgesamt ein Erkenntnissprozess, der noch nicht abgeschlossen ist. Also alles gut.

Oder ist es verboten, dass der TE noch neue Erkenntnisse während des Threads erlangen darf? Immer mit dem Vorwurf, dass ihm das schon von Anfang an hätte klar sein müssen und er seinen Eingangspost doch dann bitte anders hätte formulieren sollen!

Ich bin jedenfalls immer noch auf das Ergebnis gespannt.
 
E

Escroda

Bei uns trifft keiner der Punkte zu.
Sicher? Insbesondere 1. und 2. sind für den Bauherrn kaum prüfbar.
Ich rufe morgen aber vorsichtshalber im Bauamt an und frage nach.
Die wissen es normalerweise auch nicht. Auskunft gibt das Katasteramt, wenn man das bei der Anforderung des Liegenschaftsauszuges beantragt.
Dafür kann Dir das Bauamt sagen, ob sie eine Sockelabnahme verlangen und ob diese amtlich sein muss. Hier gibt es tatsächlich große Unterschiede bei den Kommunen. Manche verzichten völlig darauf, andere fordern grundsätzlich die amtliche Bescheinigung.
 
K1300S

K1300S

Oder ist es verboten, dass der TE noch neue Erkenntnisse während des Threads erlangen darf?
Gewiss nicht, dazu soll ein Forum doch dienen. Es hat auf mich nur den Eindruck gemacht, als ob erst gefragt wird und anschließend dann die geneigten Antwortenden als dumm hingestellt werden. Da hätte man sich ja gleich mal schlau machen können und meinetwegen die daraus gewonnenen Erkenntnisse hier kundtun.

Na ja, ich drücke die Daumen, dass die hier proklamierte "Erkenntnis" sich nicht als Trugschluss erweist, wobei ich da @Escroda s Hinweis ernst nehmen würde, aber Ihr macht das schon.
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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