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DerBjoern
Hallo zusammen,
folgend ein völlig hypothetischer Fall einer Person, nennen wir ihn Mieter.
Ein Mieter hat bis vor kurzen in einem Zweiparteienhaus zur Miete gewohnt im EG. Nun ist dieser Mieter vor einigen Wochen bereits umgezogen. Er hat da schon Fotos von allen Zählerständen gemacht. Nun 2 Wochen später fiel ihm auf, das 30KWH verbraucht wurden obwohl keinerlei Verbraucher noch angeschlossen sind. Er hat sich dann auf die Suche begeben und hat festgestellt das die Heizung über seinen Sicherungskasten in der Wohnung läuft. Auch eine Gemeinschaftsflurbeleuchtung und die Außeneingangsbeleuchtung. Eigentlich hatte der Vermieter ihm gesagt das die Heizung über einen Gemeinschaftsanschluss läuft. Allerdings gibt es im Haus auch nur zwei Zähler wie ihm nun aufgefallen ist. Ein fürs Erdgeschoss (Er) und das Obergeschoss (2. Mieter). Nun schleicht sich bei ihm doch der dringende Verdacht ein, das Er über 5 Jahre den Strom für die Heizung, die Flur- und Außenbeleuchtung allein gezahlt hat. Ein Ausgleich über die Nebenkostenabrechnung hat nicht stattgefunden.
Eigentlich hat er die Einstellung 5 grade sein zu lassen, dem Vermieter entsprechend eine Ansage zu machen und gut ist. Doch leider hält sich auch der Vermieter nicht mehr an mündliche Zusagen und nun überlegt er was für rechtliche Möglichkeiten er hat. Eine Offizielle Abnahme soll in den nächsten Tagen mit einer Abrechnungsfirma erfolgen. Er überlegt nun diesen Mißstand in das Abnahmeprotokoll aufnehmen zu lassen, damit es schon mal beweise gibt. (mittels Sicherung könnte es demonstriert werden). Wäre das schon mal eine richtige Vorgehensweise um sich evtl. Ansprüche sichern zu können? Außerdem was könnte er erwirken? Sprich könnte er die Kosten für die ganzen Jahre geltend machen? Auch wenn er schon die Nebenkostenabrechnungen der vergangenen Jahre akzeptiert hat?
Wie wäre es in diesem hypothetischem Fall? Wäre das sogar Betrug? Oder Stromdiebstahl? Oder nur ein Abrechnungsfehler?
Ergänzend noch zu sagen das es sich bei der Heizung um eine Gemeinschaftsheizung handelt. (Gasheizung) Die Heizkosten wurden korrekt über die Nebenkostenabrechnung beiden Mietern berechnet (Wärmemengenzähler). Es geht also um die Stromkosten für die Gasheizung... Die Stromzähler wurden nicht über den Vermieter abgerechnet sondern von beiden Mietern mit ihren jeweiligen Wunschversorgern direkt. Hier kann also nichts verrechnet worden sein.
folgend ein völlig hypothetischer Fall einer Person, nennen wir ihn Mieter.
Ein Mieter hat bis vor kurzen in einem Zweiparteienhaus zur Miete gewohnt im EG. Nun ist dieser Mieter vor einigen Wochen bereits umgezogen. Er hat da schon Fotos von allen Zählerständen gemacht. Nun 2 Wochen später fiel ihm auf, das 30KWH verbraucht wurden obwohl keinerlei Verbraucher noch angeschlossen sind. Er hat sich dann auf die Suche begeben und hat festgestellt das die Heizung über seinen Sicherungskasten in der Wohnung läuft. Auch eine Gemeinschaftsflurbeleuchtung und die Außeneingangsbeleuchtung. Eigentlich hatte der Vermieter ihm gesagt das die Heizung über einen Gemeinschaftsanschluss läuft. Allerdings gibt es im Haus auch nur zwei Zähler wie ihm nun aufgefallen ist. Ein fürs Erdgeschoss (Er) und das Obergeschoss (2. Mieter). Nun schleicht sich bei ihm doch der dringende Verdacht ein, das Er über 5 Jahre den Strom für die Heizung, die Flur- und Außenbeleuchtung allein gezahlt hat. Ein Ausgleich über die Nebenkostenabrechnung hat nicht stattgefunden.
Eigentlich hat er die Einstellung 5 grade sein zu lassen, dem Vermieter entsprechend eine Ansage zu machen und gut ist. Doch leider hält sich auch der Vermieter nicht mehr an mündliche Zusagen und nun überlegt er was für rechtliche Möglichkeiten er hat. Eine Offizielle Abnahme soll in den nächsten Tagen mit einer Abrechnungsfirma erfolgen. Er überlegt nun diesen Mißstand in das Abnahmeprotokoll aufnehmen zu lassen, damit es schon mal beweise gibt. (mittels Sicherung könnte es demonstriert werden). Wäre das schon mal eine richtige Vorgehensweise um sich evtl. Ansprüche sichern zu können? Außerdem was könnte er erwirken? Sprich könnte er die Kosten für die ganzen Jahre geltend machen? Auch wenn er schon die Nebenkostenabrechnungen der vergangenen Jahre akzeptiert hat?
Wie wäre es in diesem hypothetischem Fall? Wäre das sogar Betrug? Oder Stromdiebstahl? Oder nur ein Abrechnungsfehler?
Ergänzend noch zu sagen das es sich bei der Heizung um eine Gemeinschaftsheizung handelt. (Gasheizung) Die Heizkosten wurden korrekt über die Nebenkostenabrechnung beiden Mietern berechnet (Wärmemengenzähler). Es geht also um die Stromkosten für die Gasheizung... Die Stromzähler wurden nicht über den Vermieter abgerechnet sondern von beiden Mietern mit ihren jeweiligen Wunschversorgern direkt. Hier kann also nichts verrechnet worden sein.