B
Bauexperte
Hallo,
Aus meiner Erfahrung "lohnen" sich Rechtsstreitigkeiten in Höhe, des Dir wahrscheinlich über 5 Jahre entstandenen Schadens nicht wirklich. Wie der Rheinländer sagt: "Du wirfst gutes Geld schlechtem hinterher". Du schreibst weiter unten, daß es noch weiteren Klärungsbedarf mit Deinem ehemaligen Vermieter gibt; wie wäre es einen Schlichter einzuschalten? Das ist unter dem Strich preiswerter für beide Seiten und hat den gleichen Effekt, daß eine neutrale Person zwischengeschaltet ist.
Liebe Grüsse, Bauexperte
Soweit ich es aus meinen Mieterzeiten erinnere, enthält die Erfüllung einer Forderung auch deren Anerkenntnis, soweit sich aus den Umständen nichts anderes ergibt. Ist eine Forderung anerkannt, sind Korrekturen ausgeschlossen. Das würde bedeuten, daß Du ausschließlich die letzte Nebenkostenabrechnung anzweifeln kannst.Eigentlich hat er die Einstellung 5 grade sein zu lassen, dem Vermieter entsprechend eine Ansage zu machen und gut ist. Doch leider hält sich auch der Vermieter nicht mehr an mündliche Zusagen und nun überlegt er was für rechtliche Möglichkeiten er hat. Eine Offizielle Abnahme soll in den nächsten Tagen mit einer Abrechnungsfirma erfolgen. Er überlegt nun diesen Mißstand in das Abnahmeprotokoll aufnehmen zu lassen, damit es schon mal beweise gibt. (mittels Sicherung könnte es demonstriert werden). Wäre das schon mal eine richtige Vorgehensweise um sich evtl. Ansprüche sichern zu können? Außerdem was könnte er erwirken? Sprich könnte er die Kosten für die ganzen Jahre geltend machen? Auch wenn er schon die Nebenkostenabrechnungen der vergangenen Jahre akzeptiert hat?
Das ist schwierig und auch gefährlich zu beantworten. Wußte Dein Vermieter um diese Praxis und hat sie Dir vorsätzlich verschwiegen, würde "ich" es als vorsätzliche Täuschung bezeichnen wollen. Nur - es gilt wie überall anders auch, Du bist in der Beweispflicht.Wie wäre es in diesem hypothetischem Fall? Wäre das sogar Betrug? Oder Stromdiebstahl? Oder nur ein Abrechnungsfehler?
Aus meiner Erfahrung "lohnen" sich Rechtsstreitigkeiten in Höhe, des Dir wahrscheinlich über 5 Jahre entstandenen Schadens nicht wirklich. Wie der Rheinländer sagt: "Du wirfst gutes Geld schlechtem hinterher". Du schreibst weiter unten, daß es noch weiteren Klärungsbedarf mit Deinem ehemaligen Vermieter gibt; wie wäre es einen Schlichter einzuschalten? Das ist unter dem Strich preiswerter für beide Seiten und hat den gleichen Effekt, daß eine neutrale Person zwischengeschaltet ist.
Liebe Grüsse, Bauexperte