Verringerung der Wohnfläche wegen Kniestockhöhe

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Zuletzt aktualisiert 28.01.2025
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11ant

11ant

Unabhängig von den Gründen spart diese Absenkung Steine und hat vergütet zu werden.
Das klingt so nach Preisnachlass - ich sehe da vom Wesen her aber eher einen Schadenersatz angesagt (und eben auch die Möglichkeit des Bauherren, diese Veränderung der Vertragsgrundlage abzulehnen).

Wenn ich ein neues Auto bestelle, kann der Händler das nicht einfach tieferlegen lassen, selbst wenn er die Tieferlegung nicht extra berechnet: in meinem Wohngebiet könnten ja Fahrbahnschwellen liegen, oder ich habe "Rücken". Dann ist das für mich ein Mangel an der Ware.

Und so liegt es einfach im Wesen eines Kniestockes, daß man zu Recht von ihm erwarten darf, einen Drempel vollständig zu substituieren. Hinter einem normalen Drempel hätte man zumindest eine nutzbare Abseite gehabt. Etwa 40 cm mit einer Vorbauwand abrücken zu müssen, schafft dahinter aber leider keinen nutzbaren Raum. Oder ein Bett entsprechend weit von der Wand weg aufzustellen: dann wird der Durchgang zum Schrank schmaler. Das sind alles keine Themen für hoppla, huch, habe ich ganz vergessen Dir zu sagen, ist das schlihihim ? - ja, das ist es !
 
Zuletzt aktualisiert 28.01.2025
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