Verschiedene Fragen zum verlegten Parkett

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HubiTrubi40

Hallo zusammen,

Ich versuch mal verschiedene Fragen in einem Thread unterzubringen. Wir haben vor ca. 9 Monaten (vor unserem Einzug) Parkett verlegen lassen.
Im Erdgeschoss wurde dieses verklebt und ich bin im Grossen und Ganzen zufrieden. Was mit aber eben auffällt ist, dass ich immer wieder Bereiche habe, bei denen ich beim rüberfahren mit dem Finger, vom Geräusch her Hohlstellen habe. Nicht, dass dort ein Loch drunter wäre, aber als ob an der Stelle kein Parkettkleber drunter wäre. Es sind Landhausdielen, die ca. 2 m lang sind und es sind immer nur kleine Stellen. V.a. im Randbereich, z.B. zur Tür oder Wand, aber auch mal zwischen 2 Dielen. Fest ist trotzdem alles, also es bewegt sich nix.
Ein Freund von mir hat auch Landhausdielen verlegen lassen von einem anderen Fachbetrieb und et meinte bei ihm sei das auch so. Jetzt frage ich mich, ob das so "normal" ist. Nachteile hat es hoffentlich nicht.
2. Frage: Im Obergeschoss habe ich dasselbe Parkett (Mehrschichtparkett) schwimmend verlegen lassen. Mir war bevor die möbel drin standen aufgefallen, dass man beim Drüberlaufen schon deutlich gemerkt hat, dass es gefedert hat. Der Handwerker meinte damals das ändert sich, wenn die Möbel im Raum stehen und da hatte er Recht. In den Zimmern ist es tatsächlich nicht mehr so. Im Flur aber weiterhin und da ist an einer Stelle auch eine auffällige Vertiefung, da sinkt der Boden merklich ein. Ausserdem hört man wenn man immer ein leichtes Knacken wenn man im Flur über den Boden läuft. Da hatte ich ihn damals auch schon drauf hingewiesen, und er meinte er hätte es an der Stelle nochmals unterfüttert. Meine erste Vermutung war, dass sich die Dielen mir der Zeit legen werden. Allerdings ist es über den Sommwr unf Herbst nicht besser geworden Möbel stehen im Flur eben auch nicht. Daher wird es nicht wie in den anderen Zimmern passieren. Da die Dielen ja schwimmen und nicht mit dem Estrich verbunden sind, frage ich mich daher, ob das so in Ordnung ist. Ansonsten werde ich es reklamieren müssen. Ist ja definitv noch on der Gewährleistungsfrist. Im Kelelr haben wir von ihm Vinyl verlegen lassen. Auch schwimmend. Dort hab ich an ein paar wenigen Stellen im Raum auch wie kleine Senken. Ich denke der Boden ist nicht 100% nivelliert. Ist das tolerabel? Es ist rigid Vinyl. Daher denke ich nicht, dass es für den Boden schädlich ist, aber falls ich das reklamieren will? Kann ich hat keine 2 Jahre warten. Dort den Boden neu zu machen wäre allerdings auch ätzend zumal ich das nicht als so störend empfinde.
Im Dachgeschoss ist Korklaminat auf Spanplatten verlegt. Dass dies eine Herausforderung wird, war absehbar. Schon bei der Renovierung wurde klar, dass der Boden dort nicht ganz eben war und die Spanplatten falsch verlegt waren. Aber Anmerkung ear Laut Bodenleger nicht notwendig bzw. Nicht rentabel. Aber man sieht schon mit dem Auge, dass das Korklaminat über den Raum nicht eben ist bzw. Die Unebenheiten vom Untergrund mitmachen muss (von der Mitte des Raumes zur Treppe hin fällt der Boden leicht ab). Das hört manbauch wenn man drüber läuft nun weiss ich aber nicht ob das quietschen und Knacken nur von den Spanplatten darunter herrührt die Nachbarn haben dort Teppich. Bei denen knurrt es auch. Ich kann dem Bodenleger hier keinen Vorwurf machen, da der Untergrund ist wie er ist, aber frage mich halt ob das Korklaminat halt nicht irgendwann dadurch kaputt geht.

Zu guter Letzt das Seltsamste diese Firma hat bei mir den größten Teil der Renovierungaarbeiten gemacht.
 
H

HubiTrubi40

...hat nicht mehr die erste Nachricht gepasst...
Zu guter Letzt das Seltsamste. Diese Firma hat bei mir den größten Teil der Renovierung gemacht. Böden, Wände (Tapezieren und Malern) sowie noch Türen eingebaut (Ist ein Raumgestalter). So...das ganze hat laut Angebot knapp über 30.000 Auftragsvolumen. Ich habe dann immer abschnittsweise Rechnungen für die Abschläge erhalten, die ich dann auch gleich bezahlt habe. Nur: die letzte Abschlagsrechnung habe ich nie erhalten. Ich hab keine genaue Vorstellung wie hoch diese sein wird. Aber ich vermute zwischen 5000 und 7000 Euro. Anfangs dachte ich ok, es gibt ja evtl. nach dem Einzug noch was aufzubessern oder so, aber das ganze ist mittlerweile 8 oder 9 Monate her.
Mein Anwalt meinte, es könnte was mit dem Jahresabschluss zu tun haben oder den Steuern, das wäre nicht unüblich. Rechtlich verjährt das ja nicht so schnell. Aber trotzdem finde ich es seltsam. Ich denke wenn ich bis Ende Jahr nichts gehört habe, frage ich nach. Ich hab das Geld auf der Seite, aber es wäre natürlich gut wenn man das mal abhaken könnte und ausserdem ist es üblich auch so, dass man am Ende nicht mehr genau nachvollziehen kann was er da noch mit reinrechnet. Manche Sache sind BP. Angebot abgewichen. Beispielsweise haben wir am Anfang vereinbart; dass er die Tspeten alle runter macht. Dann haben wir saß in ein Raum aber übernommen. Dann hat er den Estrich aber etwas aufwendiger reparieren müssen, was sicher etwas mehr kostet (Risse ausgiessen). Ausserdem kam das Einbauen der Zimmertüren dazu (schätze ca. Auch nochmals 1500 Euro für 5 Türen insgesamt). Türen habe ich besorgt. Gleichzeitig habe ich aber eben das Problem, dass ich evt. Obige Mängel (?) evt. Noch geltend machen müsste. Was denkt ihr? Kennt ihr das bzw. Ist das gängige Praxis im Handwerk?
 
H

HilfeHilfe

Das sind zum Teil naturprodukte, wenn der Boden vorher nicht ausgegossen wurde wirst du beim boden immer unebenheiten haben.

Zu der Rechnung, da wird noch was kommen
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
@ HubiTrubi40:
Es sind zwei Punkte, auf welche ich hier einmal zu sprechn kommen möchte.
Punkt 1 waren die beim Überstreichen mit den Fingernägeln hörbaren Hohllagen.
Der Parkettfußboden ist verklebt mit dem Untergrund, zu beachten ist in diesem Fall, dass es Landhausdielen sind.
Nun ist es so, dass es für die Oberflächenebenheit des Verlegeuntergrundes (im Regelfall ein Estrich mit Ausgleichsmasse) Grenzwerte gibt, die in der DIN 18202 Tabelle 3 geregelt sind.
Wurde zwischen Dir und dem Unternehmer nichts vereinbart, gilt zwangsläufig immer nach Tab. 3 die Zeile 3. Das bedeutet, dass auf 1 m Messpunktabstand 4mm Stichmaß (das wäre die "Fuge" unter einem Richtscheit) zulässig wären.
Wenn damit eine Landhausdiele verlegt wird, kann es durchaus sein, dass diese die "Vertiefung" in einer Estrichoberfläche nicht überbrücken kann, das Element "schwebt" damit stellenweise.
In der Praxis wird es so sein, dass der Verleger das Parkettelement an diesen Stellen noch vor der Aushärtung des Klebstoffes beschwert, damit es vollsatt im Kleberbett liegt.
Aber das geht nicht immer. Und nicht immer 100%-ig. Heißt: Hohllagen unter verklebten Parkettdielen lassen sich nicht immer vermeiden.
Was ist zulässig?
Hier hilft ein Blick in die Kommentare der DIN 18365 (in den Noren steht so etwas nicht). Und dort ist (als Stand der Technik) geschrieben, dass hohlklingende Stellen kein Mangel darstellt, wenn sich die Verlegeeinheiten bei Belastung nicht bewegen.
Da eine 1005-ige Klebstoffbenetzung rückseitig der Elemente nicht immer möglich ist, gilt, dass als untere Grenze einer ausreichenden Verklebung eine Benetzung/Verklebung von mindestens 40% gilt!
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Punkt 2 waren die schwimmend verlegten Fertigparkettelemente, die seit mehreren Jahren "Mehrschicht-Parkettelemente" genannt werden.
Biegen sich die Elemente beim Begehen bzw. bei Druckbelastung nach unten, ist dies nur bedingt zulässig. Bedingt zulässig daher, weil, wie zuvor angemerkt, eine grenzwertkonforme Oberflächenebenheit des Estrichs Unebehneiten zulässt. Und die werden durch das lose (schwimmend) verlegte Parkettmaterial, die Dielen, zwar ohne Druckbeaufschlagung übernommen, drücken sich jedoch beim Begehen nieder.
Und hier ist Aufmerksamkeit geboten:
Die Normen sagen ohnehin nicht über die zulässige Größenordnung aus, insofern man auf praktisch gelagerte Rückschlüsse zurückgreifen muss.
Ist der Grenzwert für Estriche nach DIN 18202 Tab. 3 Zeile 3 4mm auf 1 Meter Messpunktabstand, so dürfen sich die lose zu einer Gesamteinheit verlegten Parkettdielen auch nicht mehr durchbiegen als <4mm.
Diese Prüfung macht man auf der Parkettoberfläche, sodass diese Prüfung zerstörungsfrei auch im Nachhinein erfolgen kann.
Größere Durchbiegungen beinhalten die Gefahr, dass sich durch die ständig wiederholende Belastung (beim Begehen) entweder die Verriegelung zwischen den "geklickten" Dielenelementen unbeabsichtigt öffnet, oder die Fräsung bricht an den Längs- und/oder Kopfseiten aus, das Element wird dadurch zerstört.
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Wie solltest Du weiter vorgehen (dies ist und kann jedoch keine Rechtsberatung darstellen!!):
zu Punkt 1 und 2 kannst Du die Größenordnung der Hohllage(n) sowie die Durchbiegungen einfach und aussagefähig selber feststellen.
Liegen die Feststellungen außerhalb dessen, was als üblich bzw. als unvermeidbar zu bewerten ist, wäre es ratsam, dies dem verantwortlichen Unternehmen in schriftlicher Form mitzuteilen.
Dieses Schreiben muss in der Bezugszeile den in Fettdruck gehaltenen Ausdruck MÄNGELRÜGE beinhalten (damit stoppt die vereinbarte Gewährleistungsfrist).
Es muss eindeutig beschrieben werden, was gerügt wird und den Hinweis enthalten, dass Du eine Frist von .... Wochen (üblich sollten 4 Wochen sein) zur Mängelbeseitigung setzt. Sämtliche noch ausstehende Zahlungen werden vorsorglich einbehalten.
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Du erkennst, dass das Thema, so einfach es anfangs vielleicht gesehen wird, doch mehrere "Fußfallen" enthält.
Durch die Prüfungen wird eine objektiv festzustellende Mängelsituation beschrieben, die "Hand und Fuß" hat.
Viel Erfolg: KlaRa
 
H

HubiTrubi40

Zu der Rechnung, da wird noch was kommen
Ich hab da mal vor 4 Wochen angerufen und gefragt, was mit der Rechnung los ist. Da meinte er, er sei noch nicht dazu gekommen. Das ist jetzt bereits ein Jahr her dass der Auftrag abgeschlossen wurde. Kann mir jemand mal sagen, was der Grund hierfür sein kann? Mir geht das ehrlich gesagt auf den Keks nicht zu wissen, was da noch kommt. Er konnte mir auch keine ungefähre Höhe sagen. Ich finde es schon ein sehr seltsames Verhalten. Auf meine Frage, die oben beschribenenen Mängel such anzusehen, hat er zwar reagiert und gesagt, er schickt jemanden, aber aktuell sei es schwierig. Habe ihn noch per Mail angeschrieben, aber bisher auch noch keine Reaktion. Seine Frau und Geschäftspartnern meinte zu mir gestern am Telefon er hätte meine Mail erhalten und nicht vergessen. I h denke ich warte noch eine Woche und dann mache ich es schriftlich als Mängelrüge. Dann reagiert er hoffentlich. Echt ärgerlich, was sich die Handwerker mittlerweile leisten können. Nur noch verkaufen, aber kein Service mehr. Mag nicht für alle gelten, aber offensichtlich für viele.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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