Versetztes Geschoss/Überstand - was ist möglich?

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Arnonühm

Hi,

ich plane den Umbau einer Scheune/Schuppen zu einem Wohnhaus mit Werkstatt (Hobby).

Die Scheune ist 1966 geplant und vermutlich auch gebaut worden. Die Scheune steht auf einem Streifenfundament (900mm Dicke), der Boden ist mit 100 mm Beton gegossen. In einer Höhe von 4 m verläuft auf der 300 mm dicken Außenmauer ein Ringanker, 500 mm hoch, 300 mm breit.

Diese Scheune hat 203 m² (16m breit 13 m tief) nutzbare Fläche und soll ausgebaut werden, im vorderen Teil Werkstatt und Garage, hinten weitere Zimmer. Dazu werden dann wohl weitere Streifenfundamente eingebracht und tragende Mauer errichtet.
Auf diesem dann 4 m hohen Gebilde soll dann ein weiteres Geschoss mit ~ 130 m² erreichtet werden. Aufgrund der vorliegenden Gegebenheiten (wird irgendwann mal erläutert wenn die Projektvorstellung erfolgt) ist es am Besten, dass Geschoss über die komplette Breite von 16 m zu bauen, die Tiefe beträgt dabei 8,5 m. Als Dach ist ein Pultdach mit 5 ° Neigung zur Häuserfront angedacht, die Hauptdachlast liegt somit auf der vorderen Wand. Die Außenmauern rechts und links würden somit auf dem alten Mauerwerk samt Ringanker und Betondecke verlaufen, die hintere Außenmauer steht auf einer zu errichtenden tragenden Innenwand und die Mauer zur Front, die ist der Grund dieses Postings. Ich würde gerne aus Designgründen die vordere Wand nicht bündig auf die bestehende Wand setzen, da ansonsten eine 16 m breite und 7,5 m hohe durchgehende Hausfront entsteht. Mir schwebt vor, einen Überstand (freitragend, nicht abgestützt) des oberen Geschosses zu realisieren.

Nun die Frage, kann man über den Daumen sagen, bei welcher Dicke der Betondecke welcher Überstand realisierbar ist? Die Wandstärke der Außenwand des oberen Geschosses, also 36,5 dürfte doch aus meiner Sicht mal das mindeste sein, da die Scherkräfte wohl das geringste Problem einer Betondecke sind, oder?

Gruß aus dem Rheinland
 
Der Da

Der Da

Wer soll denn das belastbar hier irgendwie beantworten können. Du brauchst einen Architekten, einen Statiker und die Erlaubnis die Scheune als Wohnraum zu nutzen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.12.2024
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