Also das ist keine eindeutige Sache, denn bei diesen Gefälligkeitshilfen nehmen Richter wohl auf einen stillschweigenden Haftungsausschluss an. Dann müsste schon grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, was aber wohl nicht der Fall sein wird.
Natürlich kann man bei der Versicherung nachhören, was die sagen. Wenn sie den Schaden übernehmen, dann ist es ok. Aber ich will nicht ausschließen das dort dann eben doch die "Schuldfrage" gestellt wird, der Freund wird ja nicht einfach aus Jux und Dollerei losgesprüht haben. Sondern hatte ja sehr wahrscheinlich von euch den "Auftrag" dafür, ob er dann selbst noch hätte schauen müssen das alles auch sauber abgeklebt ist etc. glaube ich eher nicht.
Ein stückweit müsst ihr euch da schon auch an die eigene Nase packen und solltet durchaus froh sein, wenn die Versicherung zahlt. Es wäre aber auch nicht auszuschließen das sie eben mit dem stillschweigenden Haftungsausschluss argumentiert und in dem Fall wäret ihr selbst eben zuständig. Ist auch kein böser Vorwurf, da es eben auf dem Bau sicher passieren kann, aber vom Grundsatz her hättet ihr eben schauen müssen, dass die Fenster abgeklebt sind. Oder hat er auf eigene Faust angefangen zu sprühen?