Da gibt es einige Unterschiede bei den Gemeinden. Regenwasser, welches durch versiegelte(oder teilversiegelte) Flächen nicht im Boden versickern kann, muss:
a.) über Versickerungsanlagen(Rigolen, Mulden oder Schächte) auf dem Grundstück versickert werden
b.) in das gemeindliche Regenwasserleitungsnetz(sofern vorhanden) eingeleitet werden
oder
c.) in das normale Kanalisationsnetz eingeleitet werden
Bei uns ist es auch so, dass das Regenwasser aller (teil-)versiegelten Flächen(Dach, Terrasse, Hof/Einfahrt/Stellplatz) vorzugsweise auf dem Grundstück versickert werden soll. Einleiten wäre bei uns auch möglich gewesen, hätte wohl aber kein Geld gespart und bedeutet auch zusätzliche Entwässerungsgebühr.
Wir haben die Versickerungsanlage über unser BU berechnen lassen und das Ergebnis wären 13 Boxen von Intewa mit den Maßen 80*80*36 mit einem Gesamtvolumen von 2,78m³.
Lt. unserem Bodengutachten haben wir einen kf-Wert von 5*10^-5. Der Wasserstand lag am Tag der Untersuchung bei 1,9m - 1,7m. Im Gutachten stand aber auch ein Bemessungswasserstand von 0,4m unter Bezugspunkt. Das ist dann wohl unser Worst-Case-Szenario, oder?