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Katrin Lange
Wir haben ein schlüsselfertiges Haus gekauft, bei dem auch alle Baunebenleistungen - außer die der öffentlichen Versorgungsträger - inkludiert sind. Nun verweigert aber die Baufirma die Kostenübernahme für die Versickerungsanlage, die wir auf dem Grundstück bauen mussten, da bei uns Regenwasser auf dem Grundstück entwässert werden muss und nicht in die Kanalisation eingeleitet werden darf. Unserer Meinung gehört zu einem funktionsfähigen Haus auch eine Versickerungsanlage. Sie steht nicht explizit im Werkvertrag, ist aber beispielsweise auf der Zeichnung mit enthalten. Wie sollen wir damit umgehen oder hat jemand ein ähnliches Problem?