Versickerungsanlage Teil eines schlüsselfertigen Hauses?

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K

Katrin Lange

Wir haben ein schlüsselfertiges Haus gekauft, bei dem auch alle Baunebenleistungen - außer die der öffentlichen Versorgungsträger - inkludiert sind. Nun verweigert aber die Baufirma die Kostenübernahme für die Versickerungsanlage, die wir auf dem Grundstück bauen mussten, da bei uns Regenwasser auf dem Grundstück entwässert werden muss und nicht in die Kanalisation eingeleitet werden darf. Unserer Meinung gehört zu einem funktionsfähigen Haus auch eine Versickerungsanlage. Sie steht nicht explizit im Werkvertrag, ist aber beispielsweise auf der Zeichnung mit enthalten. Wie sollen wir damit umgehen oder hat jemand ein ähnliches Problem?
 
R

readytorumble

Ich kenne es nur so: Was nicht im Vertrag steht, ist auch nicht Bestandteil selbigem. Die Anlage auf Zeichnungen mit abzubilden, ist nicht die feine Art. Ich denke aber, ihr seid hier machtlos.

Von was für Kosten reden wir bei so einer Anlage?
 
V

Vega82

Das Haus ist doch schlüsselfertig. Die Entwässerung gehört nicht dazu, schon gar nicht, wenn nichts im Vertrag steht.
In der Regel endet die Bauleistung mit dem Fallrohr. Der Rest ist in Eigenleistung zu erbringen bzw extra abzuschließen.

Auf der Zeichnung ist sie sicher enthalten, da die "Entsorgungsart" der Regenswasser ja in den Bauantrag gehört. Gerade wenn lt. Bebauungsplan versickert werden muß.

Ich denke hier kommt ihr nicht umher, das Geld extra zu berappen.
 
D

Doc.Schnaggls

Eure Baufirma gibt doch schon an das die örtlichen Versorgungsträger nicht enthalten sind.

Dazu gehört:

- Telefon / Internet
- Strom
- Gas
- Wasser
- und eben auch Abwasser

Sorry, da werdet Ihr selbst bezahlen müssen.

Auf unseren Bauplänen waren auch Zisterne, Zu- und Abwasser eingezeichnet, bezahlt haben wir die Gewerke aber natürlich selbst, da so etwas, außer bei manchem BT eben nie zum Leistungsumfang gehört...
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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