H
Henrik0817123
Hallo zusammen,
welche Relevanz haben die Versickerungsfähige Verkehrsflächen im Bauantrag? In unserem Fall ist zb die Terrasse mit Wasserdurchlässigem Material angegeben und für Zufahrt / Einfahrt steht im Bauantrag "wasserdurchlässiges Ökopflaster" (das ist jedoch nicht im Bebauungsplan vorgeschrieben). Was passiert, wenn ich dennoch jeweils wasserundurchlässiges Material verwenden möchte? In Bezug auf Grundflächenzahl etc. sollte das ja egal sein, weil da ja alles zählt, selbst wenn es Rasen als Einfahrt ist soweit ich weiß. Grundflächenzahl wird auch eingehalten, bin nur unsicher bzgl. der Wasserdurchlässigkeit.
Kann mir da jemand helfen?
Bzgl Grundflächenzahl würde mich jedoch interessieren wer was beantragen oder freigeben muss, wenn man hinterher doch eine größere Fläche pflastern will als im Bauantrag angegeben?
welche Relevanz haben die Versickerungsfähige Verkehrsflächen im Bauantrag? In unserem Fall ist zb die Terrasse mit Wasserdurchlässigem Material angegeben und für Zufahrt / Einfahrt steht im Bauantrag "wasserdurchlässiges Ökopflaster" (das ist jedoch nicht im Bebauungsplan vorgeschrieben). Was passiert, wenn ich dennoch jeweils wasserundurchlässiges Material verwenden möchte? In Bezug auf Grundflächenzahl etc. sollte das ja egal sein, weil da ja alles zählt, selbst wenn es Rasen als Einfahrt ist soweit ich weiß. Grundflächenzahl wird auch eingehalten, bin nur unsicher bzgl. der Wasserdurchlässigkeit.
Kann mir da jemand helfen?
Bzgl Grundflächenzahl würde mich jedoch interessieren wer was beantragen oder freigeben muss, wenn man hinterher doch eine größere Fläche pflastern will als im Bauantrag angegeben?