1) Yvonne hat recht. Ist bindend.
2) wer kontrolliert das? In der Regel niemand. Es sei denn, ein Anlieger beschwert sich. Dann müssen sie natürlich tätig werden.
3) ----und was käme dann? Im übelsten Fall Rückbauverlangen. Oder ein kleines Strafgeld, Oder eine Aufforderung zur nachträglichen Genehmigung des Tatbestandes, wenn es nur um Peanuts geht. Beispiel: Herr S. hat bei 600qm Grundstück und Grundflächenzahl 0,25 das Recht, 150qm zu überbauen. Das Haus hat 10 mal 13 gleich 130 qm. Für Terrasse und Auffahrt reicht das nicht, es bleiben ja nur 20. Man entschliesst sich, eine 20 er Terrasse zu beantragen und den Rest wassergebunden als Schotterfläche darzustellen. der Weg zur Haustür geht durch wegen erlaubter Grundflächenzahl Überschreitung.
Herr S. schert sich jetzt null um die Sache, asphaltiert großzügig die Auffahrt, macht eine Riesenterrasse aus Betonpflaster in Magerbeton. Und einen breiten Weg zur Haustür ebenso. Es regnet Hunde und Katzen. Von Herrn S. Grundstück läuft eimerweise Wasser rüber zum Nachbarn. Dessen Anpflanzungen werden weggespült. Etc. Der Nachbar redet mit S. S. ist völlig uneinsichtig, was gehen mich Ihre Büsche an? Dann ist Nachbar sauer - und jetzt kann es Ärger mit dem Bauamt geben, weil Nachbar sagt, nee, das lass ich mir so nicht bieten. Konkret hat es in unserem Gebiet schon einen Fall gegeben, wo das Bauamt übermäßiges Pflastern unterbunden hat, weil sich ein Anlieger beschwert hat. Karsten