K
Knallkörper
Ihr habt entweder eine förmliche oder stillschweigende Abnahme gemacht. Spätestens durch euren Einzug ist die Bauzeit beendet und ein Verzug tritt nicht ein. Was danach als Mangel gemeldet wird, ist, wenn überhaupt, ein Gewährleistungsmangel. Die 5.000 Euro könnt ihr vielleicht einbehalten, wenn entsprechende Restmängel aus dem Abnahmeprotokoll noch nicht erledigt sind. Aus Sicht eures Bauunternehmers ist es erfreulich, dass die Restzahlung so minimal ist. Wegen 5.000 Euro würde ich mich auch nicht mehr rühren als unbedingt notwendig.