B
Bizzy
Moin,
mir liegt ein Bodengutachten vor, von dem ich nur Bahnhof verstehe. Könnte mir eventuell jemand "übersetzen" was dort geschrieben steht?
Das Areal stellt eine etwas unebene Brache mit Geländehöhen um +0,5 bis +0,7m rel. Höhe bei leichter Neigung nach Westen dar.
Bis 0,8m: Mutterboden, Bodenklasse 1
Ab 0,8m bis 1,6m: nichtbindige Sande, Bodenklasse 3
danach bindige Sande, Bodenklasse 4 (bei Verschlammung Klasse 2)
Verständlich ist, dass der Mutterboden abgetragen und entsorgt werden muss bzw. kann dieser als Gartengestaltung genutzt werden. Über die nächste Schicht (nichtbindiger Sand) steht folgendes:
Bei Durchführungen von statischen Lastplattendruckversuchen dürften auf der Oberkante des abschließend schottig-kiesigen Sohlenunterbaus Verformungsmoduln Ev2 von mind. 60 MN/m2 erreicht werden.
Erfolgt statische Bemessung der Gründungsplatte nach dem Bettungsmodulverfahren ergibt sich bei einer Sohldruckbeanspruchung von 125 bis 150 kN/m2 der Ansatz eines statischen Bettungsmoduls von 25 bis 30 MN/m3.
Kommen lastabtragende Streifenfundamente im nichtbindigen mitteldicht gelagerten Sand zur Ausführung können diese für eine Sohldruckbeanspruchung von 200 kN/m2 ausgelegt werden. Dies entspricht einem Bemessungswert des Sohlwiderstands von 280kN/m2.
Für die Verfüllung der Arbeitsräume wird nichtbindiges verdichtungsfähiges Füllmaterial empfohlen.
In meiner Bauleistungsbeschreibung steht folgendes:
"Das Erdreich wird im Bereich des Baukörpers in ca. 40 cm Stärke abgetragen und seitlich
gelagert. Vorausgesetz wird Boden bis Bodenklasse 3 und ein tragfähiger Boden mit einer
zulässigen Bodenpressung von 250 KN/m². Die Baugrube wird mit Füllsand aufgefüllt und
lagenweise verdichtet. Die Sockelhöhe wird bis ca. 40 cm mit dem Erdaushub aufgefüllt."
Da der Mutterboden bis 0,8m tief ist, müssen diese 80cm abgetragen werden, anstatt der 40cm. Kommen noch weitere Arbeiten/Kosten auf mich zu?
mir liegt ein Bodengutachten vor, von dem ich nur Bahnhof verstehe. Könnte mir eventuell jemand "übersetzen" was dort geschrieben steht?
Das Areal stellt eine etwas unebene Brache mit Geländehöhen um +0,5 bis +0,7m rel. Höhe bei leichter Neigung nach Westen dar.
Bis 0,8m: Mutterboden, Bodenklasse 1
Ab 0,8m bis 1,6m: nichtbindige Sande, Bodenklasse 3
danach bindige Sande, Bodenklasse 4 (bei Verschlammung Klasse 2)
Verständlich ist, dass der Mutterboden abgetragen und entsorgt werden muss bzw. kann dieser als Gartengestaltung genutzt werden. Über die nächste Schicht (nichtbindiger Sand) steht folgendes:
- Bodengruppe SE, SU
- Verdichtarkeitsklasse V1
- nicht frostempfindlich (F1)
- Feuchtraumgewicht 18,5 kN/m3
- Wichte unter Auftrieb 10,5 kN/m3
- Kohäsion 0 kN/m2
- Reibungswinkel 32,5 / 35
- Steifemodul 20 bis 50 MN/m2
Bei Durchführungen von statischen Lastplattendruckversuchen dürften auf der Oberkante des abschließend schottig-kiesigen Sohlenunterbaus Verformungsmoduln Ev2 von mind. 60 MN/m2 erreicht werden.
Erfolgt statische Bemessung der Gründungsplatte nach dem Bettungsmodulverfahren ergibt sich bei einer Sohldruckbeanspruchung von 125 bis 150 kN/m2 der Ansatz eines statischen Bettungsmoduls von 25 bis 30 MN/m3.
Kommen lastabtragende Streifenfundamente im nichtbindigen mitteldicht gelagerten Sand zur Ausführung können diese für eine Sohldruckbeanspruchung von 200 kN/m2 ausgelegt werden. Dies entspricht einem Bemessungswert des Sohlwiderstands von 280kN/m2.
Für die Verfüllung der Arbeitsräume wird nichtbindiges verdichtungsfähiges Füllmaterial empfohlen.
In meiner Bauleistungsbeschreibung steht folgendes:
"Das Erdreich wird im Bereich des Baukörpers in ca. 40 cm Stärke abgetragen und seitlich
gelagert. Vorausgesetz wird Boden bis Bodenklasse 3 und ein tragfähiger Boden mit einer
zulässigen Bodenpressung von 250 KN/m². Die Baugrube wird mit Füllsand aufgefüllt und
lagenweise verdichtet. Die Sockelhöhe wird bis ca. 40 cm mit dem Erdaushub aufgefüllt."
Da der Mutterboden bis 0,8m tief ist, müssen diese 80cm abgetragen werden, anstatt der 40cm. Kommen noch weitere Arbeiten/Kosten auf mich zu?