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Alex1982
Ersterwerb heißt Kauf eines neugebauten oder sanierten Objektes oder ETW vom Bauträger.Danke.
Es ist so, dass die KfW gerade bei mir prüft, ob die Bestätigung nach Durchführung (vom Energieberater) passt und ich den Tilgungszuschuss ausgezahlt bekomme. Da ich vor 10 Jahren schon mal Wohnungen zur Vermietung gekauft habe, habe ich Angst, dass deshalb der Ersterwerb nicht gegeben wäre. So wie es aber scheint, ist es egal für die KfW 55 Förderung, ob man vorher schon Eigentümer von Wohnimmobilien war.
Der bereits vorhandene Grundbesitz spielt hierbei keine Rolle. Man kann auch mehrmals hintereinander/gleichzeitiger Ersterwerber verschiedener Objekte sein.