Hallo.
Kurzer Sachverhalt.
Ich habe von einer Gemeinde ein Grundstück mit dem Zusatz Randerschlossen gekauft. Bei der Besichtigung des Grundstücks mit einer Gemeindemitarbeiterin, wurde mir versichert, dass alle Leitungen (Medien) vorhanden sind und ich mit keinen weiteren Kosten für die Erschließung außerhalb vom Grundstück zu rechnen haben. Die Leitungen vom Grundstück an die Straße ist in Eigenleistung zu erbringen.
Nun kommt das Versorgungsunternehmen auf mich zu und fordert diesen Baukostenzuschuss zurück. Ich soll also die Leitung vom Grundstücksrand bis zum Anschluss zahlen. Dies sind ca. 60 Meter.
Ist dies rechtlich in Ordnung? Hätte im Kaufvertrag nicht der Zusatz mit dem Baukostenzuschuss stehen müssen?
Danke schonmal.