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MontyPython
Wie ich bereits schrieb, kommt der uns ET bei der Baufrist entgegen. Euren Hinweis aufgreifend, dass die Frist erst mit Ende der Erschließungsarbeiten und Freigabe der Grundstücke läuft kann ich erst morgen mit dem Notariat klären. Im Entwurf steht, dass die Frist nach Besitzübergabe, die am Tage der Gutschrift des Kaufpreises erfolgt erfolgt, beginnt.Der Erschließungsträger kommt wohl den Interessenten entgegen und beschränkt die Baufrist von 2,5 a auf die Errichtung des Rohbaus, des Daches und der Fassade.
Wir haben uns auch bei der Frage der 50 %-igen Entschädigung bei Rückkauf erkundigt. Eine Entschädigung ist wohl üblich aber nicht in dieser Entschädigungshöhe. Das wäre viel zu wenig.