Es muss auch keinen kausalen Zusammenhang zwischen "selbstbewohnt" und "nicht veräussern in den ersten 10 Jahren" geben.
Du hast gesagt, dass es um das Thema "selbstbewohnt" geht. Die Frage ist ja nun, wie das im Verkaufsvertrag der Gemeinde formuliert ist. Und du kannst ja deinen allfälligen Input dazu sicher auch noch geben.
Die Vorgehensweise der Gemeinde kann ich durchaus nachvollziehen: Es geht darum, die Spekulation mit "günstig" (das ist realtiv….) erworbenen Grundstücken zu unterbinden: Der Verkauf soll an die "Endverbraucher" erfolgen. In vielen Gemeinden gibt es ein ausgeklügeltes Punktesystem, dass quasi verunmöglicht, als Auswärtiger überhaupt an ein Grundstück zu kommen. Hinzu kommt meistens eine Bauverpflichtung (damit soll das Horten von Bauland unterbunden werden). Wenn nicht innerhalb der festgesetzten Frist ein Bau steht (alternativ: bezugsbereit; mit Bau begonnen usw.) hat die Gemeinde ein Rückkaufsrecht. Das finde ich gar nicht so schlecht. Durch die Bauverpflichtung ist i.d.R. auch sichergestellt, dass ein Baufeld dann auch in einer überblickbaren Zeit vollständig bebaut ist (wenn der Verkauf der Bauplätze läuft).
Ich würde mir ehrlich gesagt darüber keinen Kopf machen, wenn nicht ein Weiterverkauf vertraglich ausgeschlossen ist: Wenn nämlich der neue Käufer auch wieder "selbst wohnt" ist die Auflage ja weiterhin erfüllt.