Vertragsstrafe im Baugesetzbuch Vertrag - Neubau

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Tim_1992

Hallo,

bei uns ist im Bauvertrag eine sehr geringe Vertragsstrafe von 50€ pro Werktag geregelt.

Weiß jemand ob so eine geringe Strafe zulässig ist? Gibt es Mindeststrafen?

Was sind eure Erfahrungen mit Streit über einen Anwalt?
 
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nordanney

Hallo,

bei uns ist im Bauvertrag eine sehr geringe Vertragsstrafe von 50€ pro Werktag geregelt.

Weiß jemand ob so eine geringe Strafe zulässig ist? Gibt es Mindeststrafen?

Was sind eure Erfahrungen mit Streit über einen Anwalt?
Gesetzlich ist tatsächlich gar keine Vertragsstrafe vorgesehen. Wenn eine vorhanden ist, ist es per se schon mal ein ordentlicher Vertragspartner.
Und wenn, dann werden Vertragsstrafen nach oben gedeckelt, da diese nach Rechtsprechung nur angemessen sein darf.

P.S. Wenn die Strafe für Dich zu gering ist, musst Du Dir an die eigene Nase fassen, dass Du keine höhere Strafe hast verhandeln können. Ein Anwalt - also gibt es große Probleme - wird die Höhe der vertragliche vereinbarten Strafe nicht ändern können. Das Geld - zumindest dafür - kannst Du Dir sparen.
 
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MachsSelbst

Das sind 300 EUR pro Woche. Wie viel erwartest du denn?
Abgesehen davon wird das Bauunternehmen im Zweifel viele Gründe finden, warum die Vertragsstrafe nicht aufgerufen werden kann.

Wenn es z.B. schneit und der Dachdecker daher 4 Wochen nicht aufs Dach kann, wird das beim Verzug nicht berücksichtigt. Wenn der Betonbauer bei den aktuellen Temperaturen von 35°C sagt er kann die Bodenplatte nicht gießen, dann wird das im Verzug nicht berücksichtigt. Wenn es unter 5°C hat, kann der Putzer sagen er kann die Fassade nicht fertigstellen usw.
Ich hab während des Baus 3 dieser Anzeigen wegen "Baubehinderung" vom Bauleiter gekriegt. Kannste nix machen.
 
11ant

11ant

bei uns ist im Bauvertrag eine sehr geringe Vertragsstrafe von 50€ pro Werktag geregelt.
Weiß jemand ob so eine geringe Strafe zulässig ist? Gibt es Mindeststrafen?
Was sind eure Erfahrungen mit Streit über einen Anwalt?
Deine Fenster sind doch schon drin - siehe https://www.hausbau-forum.de/threads/daemmung-in-der-fensterlaibung-din.47574/ - möchtest Du nun die Wartezeit auf die Mängelbehebung so bezahlt bekommen, als müßte sich der Einzug wegen verzögerter Fertigstellung verschieben ?
Und was soll der Anwalt im Sinne der hiesigen Fragestellung erreichen: als sittenwidrig anzugreifen versuchen, daß Du einer Pönale in Deiner jetzigen Ansicht nach zu niedriger Höhe zugestimmt hattest ?
Wenn die Böden noch nicht lägen, könntest Du noch nicht einziehen. Wenn nur die Fensterlaibungen noch ordentlich gemacht werden müssen, willst Du noch nicht einziehen. Dann soll Dir der Anwalt formulieren, daß der Einzug keine konkludente Abnahme darstelle und die Reklamation der Mängel nicht berühre.
 
M

MachsSelbst

So viel wie der der tatsächlich schaden ist. Also mindestens Miete und Zinsen für die Zeit.
Was kann denn der Unternehmer dafür, wenn die Miete 2.500 EUR beträgt und Bereitstellungszinsen auflaufen?
50 EUR/Werktag ist eine ordentliche Entschädigung, im Zweifel bekommt an sie ohnehin nicht.

Und wem das nicht passt, der muss halt 10% Pönale reinverhandeln... aber natürlich vor(!) Vertragsabschluss...
 
Zuletzt aktualisiert 03.11.2024
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