Das sind 300 EUR pro Woche. Wie viel erwartest du denn?
Abgesehen davon wird das Bauunternehmen im Zweifel viele Gründe finden, warum die Vertragsstrafe nicht aufgerufen werden kann.
Wenn es z.B. schneit und der Dachdecker daher 4 Wochen nicht aufs Dach kann, wird das beim Verzug nicht berücksichtigt. Wenn der Betonbauer bei den aktuellen Temperaturen von 35°C sagt er kann die Bodenplatte nicht gießen, dann wird das im Verzug nicht berücksichtigt. Wenn es unter 5°C hat, kann der Putzer sagen er kann die Fassade nicht fertigstellen usw.
Ich hab während des Baus 3 dieser Anzeigen wegen "Baubehinderung" vom Bauleiter gekriegt. Kannste nix machen.