Y
ypg
informiere Dich mal, was die Abnahme rein rechtlich bedeutet.
Zum einen gilt es nicht als automatisch abgenommen, wenn Du schon den Maler drin hast, wenn diese EL mit dem GU abgesprochen ist. Es ist nicht so, dass automatisch eine EL eine Abnahme bedeutet. Allerdings kann mangelnde oder falsche Kommunikation dazu führen.
Die Abnahme ist ein festes Prozedere. Dort werden gefundene Mängel aufgelistet, auch die, die Ihr jetzt nicht seht, sondern erst bei der Begehung. Nun mag es so sein, dass Ihr noch das Putzproblem habt, da geh ich aber mit @Yosan: die Kosten solltet auch ihr tragen, da ja Euch die Optik nicht gefallen hat. Im Bauantrag habt ihr den Plan ja unterschrieben. Änderungen kosten nun mal.
So läuft es nämlich nicht.
Die Mängelliste wird, wie gesagt, mit Fristsetzung aufgesetzt und unterschrieben. Sie ist Teil des Hausbaus und sollte dann auch schnell abgearbeitet sein.
Es ist ein GU-Haus. Der hat seine Aufgaben zu erledigen, der Bauherr aber auch.
Zum einen gilt es nicht als automatisch abgenommen, wenn Du schon den Maler drin hast, wenn diese EL mit dem GU abgesprochen ist. Es ist nicht so, dass automatisch eine EL eine Abnahme bedeutet. Allerdings kann mangelnde oder falsche Kommunikation dazu führen.
Die Abnahme ist ein festes Prozedere. Dort werden gefundene Mängel aufgelistet, auch die, die Ihr jetzt nicht seht, sondern erst bei der Begehung. Nun mag es so sein, dass Ihr noch das Putzproblem habt, da geh ich aber mit @Yosan: die Kosten solltet auch ihr tragen, da ja Euch die Optik nicht gefallen hat. Im Bauantrag habt ihr den Plan ja unterschrieben. Änderungen kosten nun mal.
Wenn Du meinst, dass jeglicher Mangel dich daran hindern sollte, das Haus abzunehmen, dann zieht ihr erst Sommer 2020 ein.Ich denke, dass ich eher in der besseren Position bin und mich nicht drängen lassen muss, das Haus abzunehmen.
So läuft es nämlich nicht.
Die Mängelliste wird, wie gesagt, mit Fristsetzung aufgesetzt und unterschrieben. Sie ist Teil des Hausbaus und sollte dann auch schnell abgearbeitet sein.
So ist es.Daher mal bissl entspannter bleiben und nicht nur 1 und 0 sehen. Mit Sturrkopf Modus bekommt man ein Haus nicht fertig.
So sehe ich das auch.Nunja also dass die Verputzer da nichts kostenlos wieder ändern wollen, kann ich verstehen. Sie haben ihre Aufgabe offenbar vollumfänglich gemeistert. Da müsste sich der GU wenn dann mit dem Fensterbauer einigen, ob der (zumindest teilweise) kosten für die Verputzer übernimmt oder evtl die Kosten auf dich abwälzen falls man es so deuten kann, dass du nicht im Voraus auf das Vorhandenseinsollen von entsprechenden Innenfensterbänken hingewiesen hast. Weiß nicht, was da als Normgerecht gilt und was nicht. Als Verputzer würde ich da jedenfalls auch nichts auf meine Kosten machen
Es ist ein GU-Haus. Der hat seine Aufgaben zu erledigen, der Bauherr aber auch.