Verzögerter Baubeginn wegen Erschließung und Abriss

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G

Gini7

Hallo,

wir haben ein Grundstück in einem kleinen Neubaugebiet gekauft, auf welchem noch ein Gebäude steht (insgesamt sind drei Grundstücke davon betroffen).
Wir mussten uns bei der Stadt für das Grundstück bewerben und hatten nach der Zusage im Sep 13 drei Wochen Zeit uns zu entscheiden ob wir kaufen möchten.
Zu diesem Zeitpunkt wurde online kommuniziert, dass der Baubeginn zwischen Apr und Aug 14 erfolgen kann. Wir haben uns für den Kauf entschieden und einen Notartermin vereinbart.
Beim Notartermin wurden wir mündlich informiert, dass sich die Erschließung verzögern wird, da das Haus auf unserem Grundstück noch nicht abgerissen werden kann. Es hieß, dass Baubeginn Sep bis Okt 14 erfolgen kann und ob das für uns in Ordnung sei.

Da sich nichts tut und wir auch zu keinem Zeitpunkt schriftlich über Fortschritte oder ähnliches informiert wurden, habe ich heute bei der Stadt angerufen und erfahren, dass das Neubaugebiet jetzt zwar weiter erschloss wird aber die drei betroffenen Grundstücke nicht, da hier ja noch das Gebäude darauf steht, und dass wir frühestens in einem Jahr, vllt sogar erst Sommer 15 beginnen können zu bauen.
Das heißt es handelt sich mittlerweile um eine Verzögerung von einem Jahr im Vergleich zu den Angaben, unter welchen wir uns für den Kauf entschieden haben.

Jetzt ist es ja so, dass wir dementsprechend min 1 Jahr länger Miete zahlen, die Zinsen werden eventuell steigen oder aber wir müssten uns mit Bereitstellungszinsen rumschlagen.

Ich weiß leider überhaupt nicht, wie wir jetzt vorgehen solle , ob wir "etwas tun können". Hat jemand schon mal ähnliches erlebt oder weiß generell Bescheid, welchen rechtlichen Rahmen es hierzu gibt? Ich wäre sehr dankbar für ein paar Hinweise, da ich denke, dass wir das nicht einfach so akzeptieren sollten, da es uns finanziell schadet.

Lieben Dank im Voraus!
 
B

Bauexperte

Hallo,

Wir haben uns für den Kauf entschieden und einen Notartermin vereinbart.
Was steht im Notarvertrag zum Abriss/zur Erschließung und Möglichkeiten des Rücktritts? In diesem Zusammenhang auch mit der Erstattung möglicher Auslagen?

Ich weiß leider überhaupt nicht, wie wir jetzt vorgehen solle , ob wir "etwas tun können".
Immer wieder beim Verkäufer anklopfen, ansonsten nicht viel. Es sei denn, der Notarvertrag gibt dafür etwas her.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
D

DG

Hallo Gini,

ich würde den Kaufvertrag einem Fachanwalt für Bank- und Baurecht zeigen und dann ausloten, welche Möglichkeiten ihr habt. Unverständlich ist für mich, warum der Bau nicht abgerissen werden kann. Die Gemeinde/Stadt als Verkäufer des Grundstücks muss beim Erwerb mit dem ursprünglichen Eigentümer geklärt haben, wann das Haus abgerissen werden soll und kann dies auch uU zwangsweise durchsetzen. Eigentümer ist ja jetzt die Stadt.

Mich würde daher interessieren, was die Begründung für den nicht erfolgten Abriss ist!?

MfG
Dirk Grafe
 
W

Wastl

Eigentümer ist ja jetzt die Stadt.
Der Kauf wurde doch schon notariell beurkundet. Demnach sollte nun Gini die Eigentümerin sein?!
Dadurch könnte Sie den Abriss auch selber vorantreiben. Ist ja euer Grundstück. Die Altlasten durch die Gemeinde entfernen lassen – am Besten mit Frist und allem drum und dran eine Erinnerung an die Stadt schicken. Wenn die sich weigern, dann zum Anwalt. Manche Verwaltungsmühlen mahlen zu langsam,…
 
D

DG

Der Kauf wurde doch schon notariell beurkundet. Demnach sollte nun Gini die Eigentümerin sein?!
Dadurch könnte Sie den Abriss auch selber vorantreiben. Ist ja euer Grundstück. Die Altlasten durch die Gemeinde entfernen lassen – am Besten mit Frist und allem drum und dran eine Erinnerung an die Stadt schicken. Wenn die sich weigern, dann zum Anwalt. Manche Verwaltungsmühlen mahlen zu langsam,…
Genau das wird das Problem sein, denn idR kauft man ein belastungsfreies Grundstück. Ergo ist - vermutlich - der Kaufvertrag geschlossen worden, damit Gini sich das Grundstück sichert, der Kaufpreis resp. Umschreibung erfolgt aber erst, wenn das Grundstück auch belastungsfrei und damit bebaubar ist - andernfalls wäre das Vorgehen unsinnig, dass Gini bei der Stadt nachfragt, was mit dem Abriss sei, denn wenn ihr das Grundstück incl. Haus (excl. geht's nicht) gehört, sollte sie ja wissen, warum sich der Abriss verzögert.

Ich gehe also davon aus, dass der Kaufvertrag zwar geschlossen, aber noch kein Geld geflossen ist, ergo Gini noch nicht im Grundbuch steht und das auch erst passiert, wenn das Haus abgerissen ist. Andernfalls sollte man mit Notar und Stadt mal ein ernstes Wörtchen sprechen, was ich hier eh für angebracht halte.

Abriss auf eigene Faust wird auch nicht so recht klappen, weil hier 3 Grundstückseigentümer vom Altbau betroffen sind, kann also nur eine Gesamtlösung für den Trümmer geben.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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