Y
ypg
Das frag ich mich auch... die Baufirma hat doch das Recht, (kleine) Mängel beheben zu lassen. Mit „Recht“ oder 3-monatigem Verzug kommst Du wohl in D nicht weit.Interessanter Thread. Frage ist allerdings, auf welchen Betrag möchtest Du Verzugszinsen berechnen? Und ab wann? Mit welcher Begründung?
Davon mal abgesehen würde ich das auch machen lassen - auch wenn es ein halbes Jahr dauern soll. Wenn das über die Hausfirma nicht behoben wird, wird es nimmer behoben.